19.08.2020 - 7.4 Vorbereitung einer Lichtschutzsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 19.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:
Anpassung Betreff: Vorbereitung einer Lichtschutzsatzungleitlinie
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten spätestens in der März Januar-Sitzung 20201 den Entwurf einer Lichtschutzsatzungleitlinie zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem Erlass einer solchen Satzung Leitlinie soll die Lichtverschmutzung im Stadtgebiet deutlich reduziert werden, um einerseits die Arbeit der Sternwarte zu erleichtern und darüber hinaus um Insekten und Vögel vor unnötigen Lichtquellen zu schützen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit den vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten spätestens in der Januar-Sitzung 2021 den Entwurf einer Lichtschutzleitlinie zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem Erlass einer solchen Leitlinie soll die Lichtverschmutzung im Stadtgebiet deutlich reduziert werden, um einerseits die Arbeit der Sternwarte zu erleichtern und darüber hinaus um Insekten und Vögel vor unnötigen Lichtquellen zu schützen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
15,8 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
17,9 kB
|