19.08.2020 - 6.3 Anpassung Fördergebietskulissen Wohnraumförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 19.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Teilbereiche WA 3 und WA 4 des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 119 „Medienstadt“ werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Vorranggebiete Wohnen für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.
Der Oberbürgermeister soll in weiteren Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine Ausweitung der Fördergebietskulisse, möglichst über die gesamte Stadt, anstreben.
Darüber hinaus werden folgende Bereiche umgewandelt:
Das Innerstädtische Sanierungsgebiet „Am Obelisk“ wird durch Aufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.
Ein Teilbereich des Innerstädtischen Sanierungsgebietes „Holländisches Viertel“ wird nach Teilaufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.
Anlagen zur Vorlage
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2,4 MB
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Anlagen
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