19.08.2020 - 6.4 Abschluss vorbereitender Untersuchungen für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 19.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Klima, Umwelt und Mobilität empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Heuer, verweist auf dazu ausgereichte Austauschseiten, die der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, anschließend erläutert.
Bezüglich der vorzunehmenden Anpassungen, so Herr Rubelt, sind zu streichen:
- aus dem Betreff - „Abschluss Vorbereitender Untersuchungen und Aufstellungsbeschluss BP 166 „Glasmeisterstraße“
- Punkt 1 des Beschlusstextes
- in der Begründung die Sätze:
Die vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB werden abgeschlossen. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele ist ein Bebauungsplanverfahren sowie ein städtebaulicher Vertrag mit den mitwirkungsbereitenden Eigentümern hinreichend.
Die Anlage 1 ist auf der 2. Seite die Textfassung anzupassen.
Die so geänderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 166 “Glasmeisterstraße“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren teilweise im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass anteilig externe Kosten von der Vorhabenträgerin übernommen werden.
- Die Erarbeitung werterhöhungsrelevanter Planungsschritte zum Bebauungsplanverfahren soll erst aufgenommen werden, wenn die gemäß Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) (DS 20/SVV/0081) erforderlichen Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer vorliegen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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