19.08.2020 - 6.5 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes undr Klima, Umwelt und Mobilität empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im stlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 166 "Glasmeisterstraße (gemäß Anlage 2).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10793&TOLFDNR=133150&selfaction=print