19.08.2020 - 8.6 Rettung des Innenstadt-Einzelhandels
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Zusätze:
- Fraktion AfD
- Datum:
- Mi., 19.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine Anpassung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes dahingehend einzusetzen, dass eine Erweiterung der bestehenden Sonntagsöffnungsregelung für den stationären Einzelhandel in eng umgrenzten Stadtgebieten ermöglicht wird, dergestalt, dass die Einzelhändler der Innenstadt (z.B. im Holländischen Viertel) zusätzlich zu den gemäß § 5,1 BbgLöG (Fssg. v. 25.4.2017) gestatteten 5 Sonn- oder Feiertagen im Kalenderjahr, je nach individuellem Bedarf einmal im Monat sonntags öffnen dürfen.
Ein Bericht seiner unternommenen Maßnahmen hierzu sollte bis zur SVV-Sitzung im Dezember 2020 vorgelegt werden.