19.08.2020 - 8.6 Rettung des Innenstadt-Einzelhandels

Beschluss:
abgelehnt
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Antrag gemeinsam mit der DS 20/SVV/0756 und DS 20/SVV/0775 behandelt.

 

Der Antrag wird namens der Fraktion AfD vom Stadtverordneten Said eingebracht.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine Anpassung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes dahingehend einzusetzen, dass eine Erweiterung der bestehenden Sonntagsöffnungsregelung für den stationären Einzelhandel in eng umgrenzten Stadtgebieten ermöglicht wird, dergestalt, dass die Einzelhändler der Innenstadt (z.B. im Holländischen Viertel) zusätzlich zu den gemäß § 5,1 BbgLöG (Fssg. v. 25.4.2017) gestatteten 5 Sonn- oder Feiertagen im Kalenderjahr, je nach individuellem Bedarf einmal im Monat sonntags öffnen dürfen.

 

Ein Bericht seiner unternommenen Maßnahmen hierzu sollte bis zur SVV-Sitzung im Dezember 2020 vorgelegt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.