19.08.2020 - 9.2 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen