18.06.2020 - 2 Bürgerfragen

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  1. Herr Gebauer verliest eine Anfrage an den Ortsbeirat:

 

Anfrage zur Verkehrsbeschilderung

 

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher,

werter Ortsbeirat,

 

zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Straßen der Landeshauptstadt Potsdam kommt es hin und wieder zu erforderlichen Veränderungen der verkehrsrechtlichen Beschilderung. Die Verkehrszeichen sind eindeutig und deutlich sichtbar, können aber in seltenen Fällen nicht den Grund ihrer Aufstellung nachvollziehbar darstellen.

 

  1. Vor einiger Zeit hat sich die Verkehrsbeschilderung in der Satzkorner Straße Zum Bahnhof geändert. Die rechtliche Bedeutung ist eindeutig, nur der Grund der Maßnahme kann nicht erkannt werden.

 

Ursprüngliche Situation:

In Höhe der Hausnummer 5 der Straße Zum Bahnhof befindet sich in Fahrtrichtung Bahnhof das Verkehrszeichen (VZ) 274-53 mit Zusatzzeichen (ZZ) 1048-12. Ab hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Obwohl von rechts die Straßen Tulpenweg und Rosenweg an die Straße zum Bahnhof herangeführt werden, ist rechtlich eine Wiederholung der VZ nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich wurde ca. 50 m nach dem Rosenweg mit VZ 274-55 aufgehoben.

 

Neue Situation:

In Höhe der Hausnummer 5 der Straße Zum Bahnhof befindet sich in Fahrtrichtung Bahnhof das Verkehrszeichen (VZ) 274-53 mit Zusatzzeichen (ZZ) 1048-12. Ab hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Eine Wiederholung der VZ nach dem Tulpenweg ist nicht erforderlich. Nach der Einmündung zum Rosenweg befindet sich nun VZ 274-53. Hier erfolgt nun eine Geschwindigkeitseinschränkung für alle Fahrzeugführer auf 30 km/h. Nach einer Strecke von ca. 50 m wird diese Einschränkung mit dem VZ 274-55 am ursprünglichen Aufstellort aufgehoben.

 

Der Grund für diese Maßnahme der Geschwindigkeitseinschränkung für alle Fahrzeugführer ist für diese ca. 50 m nicht zu erkennen. In diesem Bereich befindet sich keine Kindertagesstätte oder Schule. Es gibt kein Krankenhaus oder Kureinrichtung in diesem Straßenabschnitt. Die vorhandene Lärmschutzmaßnahme wurde nicht geändert. Ein Unfallschwerpunkt ist hier nicht bekannt.

Um Antwort wird gebeten.

 

  1. Um in die City der Landeshauptstadt Potsdam zu kommen, kann man u. a. die Ketziner Straße befahren. Hier befindet sich die Regenbogenschule Fahrland. Die verkehrsrechtliche Beschilderung im Bereich der Schule wurde vor einiger Zeit geändert. Die Beschilderung mit der beidseitigen Aufstellung der VZ 136 in Verbindung mit VZ 274-53 sowie den Zusatzzeichen für Wochentage mit zeitlichen Einschränkungen wurde vor einiger Zeit verändert.

Das Warnzeichen Kinder und die Geschwindigkeitsbegrenzung wurden getrennt und jeweils beidseitig mit einigem Abstand aufgestellt. VZ 274-53 mit ZZ der zeitlichen Einschränkung ordnet jetzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit an und dann erfolgt durch VZ 136 der Warnhinweis auf Kinder.

 

Vor mehreren Schulen wurde diese Veränderung der Aufstellung von VZ 136 und VZ 274-53 festgestellt. Worin liegen die Ursachen dieser veränderten Aufstellungen und in welcher Verordnung kann dieses nachgelesen werden.

 

  1. In der Potsdamer Straße 89 befindet sich die Grundschule Bornim. Etwa mit der Eröffnung des neuen Schulgebäudes veränderte sich die verkehrsrechtliche Beschilderung im Bereich der Schule. Die frühere Beschilderung mit VZ 136 i. V. m. VZ 274-53 mit zeitlichen Einschränkungen wurde verändert. Es erfolgt nun eine getrennte Anbringung der VZ. Unter dem VZ 274-53 befindet sich jetzt das ZZ 1012-50 Schule. Eine zeitliche Einschränkung, z. B. auf Tage oder Uhrzeiten erfolgt nicht mehr.

 

Lärmschutz kann hier nicht der Grund sein. Auch an den Wochenenden und Feiertagen muss die Geschwindigkeitsbeschränkung beachtet werden.

 

Warum müssen jetzt alle Fahrzeugführer im Bereich der Grundschule nachts die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einhalten, obwohl vor und nach dem Bereich die Geschwindigkeit nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t einzuhalten ist?

 

Für Ihre Antworten vielen Dank.

 

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Peter Gebauer“

 

Der Ortsbeirat überlegt, ob aus dem Begehren von Herrn Gebauer nicht ein Prüfauftrag des Ortsbeirates erstellt werden könne.

Herr Kämmerzähl bietet an, den Briefinhalt als Teil der Niederschrift, dem zuständigen Fachbereich zu übermitteln.

Sollte dem Ortsbeirat und Herrn Gebauer bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung am 03.09.2020 keine Antwort von der Verwaltung vorliegen, wird das Begehren mit einem Ortsbeiratsantrag bekräftigt werden.

 

  1. Herr Freyholdt schildert noch einmal persönlich den Sachverhalt zum Tagesordnungspunkt 6 - Meinungsbildung bzw. Aussprache zur Verkehrsbelastung / Geschwindigkeitsüberschreitungen überwiegend durch LKW im Ortsteil, der letzten Ortsbeiratssitzung vom 28.05.2020.

In einer anschließenden Aussprache besteht allgemeiner Konsens über die Immissionsbelastung der LKW im Ortsteil.

Dabei werden mehrere Vorschläge eröffnet, mit denen der Immissionsbelastung eventuell Einhalt geboten werden könnte:

-          Aktivierung des Revierpolizisten,

-          erneutes Blitzen auf der Dorfstraße in Richtung Fahrland und auf der Satzkorner Bergstraße,

-          Gespräche mit dem Baustoffvertreiber Hermann Wegener GmbH & Co. KG führen,

-          das Aufstellen einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige,

-          eine behördlich angemeldete Demonstration.

Der Ortsbeirat ist sich darüber einig, dass es zunächst einmal sinnvoll wäre, den Baustoffvertreiber, Herr Wegener, auf das Problem (wiederholt) aufmerksam zu machen.

 

  1. Frau Krüger fragt, wann das entwendete Ortseingangsschild wieder aufgestellt wird.

Herr Spira teilt mit, dass dies im Juli veranlasst werden solle.

 

  1. Auf Nachfrage von Herrn Gebauer, bestätigt Herr Spira die Information, dass auf dem Feld eine (kleine) Ölmühle gebaut werde.

 

  1. Der Bau einer Kläranlage in Satzkorn soll im Zusammenhang mit der Realisierung des Wohnprojektes Krampnitz erst dann zur Diskussion gestellt werden, wenn die Kapazitäten des Klärwerkes in Needlitz ausgeschöpft seien.

 

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