08.10.2020 - 5.1 Bewerbung der ältesten bekannten Besiedelung Br...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Dieter Spira
- Gremium:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Datum:
- Do., 08.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ortsvorsteher bringt den Antrag ein.
Im Anschluss verließt er die schriftliche Stellungnahme von Frau Krüger (entschuldigt):
„Auf Nachfrage beim zuständigen Fachmann und Wissenschaftler Günter Wetzel (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege) erhielt ich folgende Antwort: „Natürlich kann man die unter dem Ort Satzkorn gefundene bandkeramische Siedlung nicht als älteste Siedlung Brandenburgs bezeichnen, davor gab es ja noch die Mittelsteinzeit und Altsteinzeit und neuerdings in Brandenburg sogar Feuersteinartefakte mit Siedlungsresten, die über 200.000 Jahre alt sind. Aber man kann sie als eine von bisher wenigen frühen jungsteinzeitlichen Siedlungen im Lande bezeichnen, die in die Zeit der ersten Bodenbauer und Viehhalter gehört, grob gesagt etwa um 5000 v. Chr. anzusetzen. Mir sind neuere Radiocarbondaten speziell zu dieser Siedlung nicht bekannt, das Material ist in Aufarbeitung.“
Ich finde das Ansinnen des Antrags grundsätzlich richtig. Diese besondere geschichtliche Bedeutung Satzkorns sollte in geeigneter Weise aufgearbeitet und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Und die Stadt Potsdam dafür auch in die Pflicht genommen werden.
Ich schlage allerdings eine etwas andere Herangehensweise vor: Es existieren ja bereits einige Ideen dazu z.B. die inhaltliche Ausarbeitung der Ortschronik durch die Mitglieder des Dorf- und Kulturvereins „Satzkorn Miteinander“ sowie die Idee, im Gutshaus Satzkorn ein kleines Museum einzurichten. Für beide Projekte könnten Fördergelder beantragt werden (z.B. Förderprogramm Digitalisierung des kulturellen Erbes oder das Museumsförderprogramm „Kulturelle Anker“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur). Eine Möglichkeit wäre: Das Museum könnte in Trägerschaft des Vereins auf dem Gutsgelände ansässig sein. Vielleicht gibt es aber auch andere Varianten, Ideen und Orte.
Inhaltlich wären die ausstehenden Ergebnisse der Radiocarbonuntersuchung der Funde für eine Präsentation interessant und abzuwarten.
Ich schlage deshalb vor, dass wir den Antrag vorerst zurückziehen, bis wir unsere Ideen diskutiert und weiterentwickelt haben. Mit einem konkreten Konzept erhoffe ich mir mehr Chancen auf Realisierung. Die Ideenfindung könnten zum Beispiel auch im Rahmen des Seminarformats „DorfDialog“ des Forums Netzwerk Brandenburg vorangebracht werden.
Susanna Krüger, 8.10.2020“
Gemäß § 18 Nr. 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung kann der Antrag nicht mehr zurückgezogen werden, da die Tagesordnung bereits bestätigt und der Antrag als Beratungsgegenstand somit ebenfalls bestätigt worden ist. Das Zurückziehen des Antrags wird deshalb als Zurückstellung gewertet.
Der Ortsvorsteher beantragt die Zurückstellung des Antrages.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt.
Herr Spira schlägt vor, den Antrag in seiner Begründung wie folgt zu ergänzen:
Wenn sich bei den Recherchen zum Antrag herausstellt, dass es sich durch neue Erkenntnisse nicht um die die älteste Besiedelung handeln sollte, so ist dennoch in geeigneter und präzisierter Form auf den damals sensationellen Fundort hinzuweisen. Bereits in unserer Ortsfibel weist dieser Fund auf die Kenntnis von Ackerbau und Viehzucht und die sesshafte Lebensweise in ortsfesten Behausungen hin.
Gegen diese Ergänzung erhebt sich kein Widerspruch.
Der so ergänzte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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