12.05.2020 - 4 Neuwahl des Stellvertreters / der Stellvertrete...

Reduzieren

Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat eine/einen Stellvertreter/Stellvertreterin.

Vorgeschlagen wird Frau Sütterlin.

Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen.

 

 

Wahlergebnis:

 

Frau Sütterlin wird einstimmig zur Stellvertreterin der Ortsvorsteherin gewählt.

Sie nimmt die Wahl an.

Reduzieren