12.05.2020 - 3 Abwahl der Stellvertreterin der Ortsvorsteherin

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Nachdem die Ortsvorsteherin die Beweggründe und die Notwendigkeit der Abwahl von Frau Lüder als stellvertretende Ortsvorsteherin ausführlich erklärt hat, erfolgt die Abwahl nach § 40 Abs. 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf)

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 S. 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen.

 

 

Wahlergebnis:

 

Frau Lüder wird einstimmig als Stellvertreterin der Ortsvorsteherin abgewählt.

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