24.11.2020 - 4.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Fuchs erklärt, dass vor einiger Zeit ein Investor das Schatullgut Uetz (Gutshaus und umliegende Flächen) erworben habe. Auf dem Gelände soll langfristig eine Wohnbebauung stattfinden. Momentan befindet sich das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren in der Priorität 2.

 

Herr Fuchs schlägt folgenden Änderungsantrag vor:

 

In der Anlage 3 ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan zum „Schatullgut Uetz“ (OT Uetz-Paaren) von der Priorität 2 in die Priorität 1 zu verschieben. Dies sollte aber nur in Verbindung mit einer städtebaulichen Rahmenplanung unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit für den Ortsteil Uetz-Paaren erfolgen.

 

Begründung zum Änderungsantrag:

Das Bauvorhaben Schatullgut Uetz“ ist von seiner Abmessung und Gewichtung zu groß, um nur durch den Ortsbeirat beschieden werden zu können. Auch für weitere eventuelle Großprojekte in Uetz-Paaren wäre eine städtebauliche Rahmenplanung eine solide und verlässliche Basis hinsichtlich Betrachtung und Herangehensweise für bzw. durch den Ortsbeirat. 

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

einstimmig angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.

 

 

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Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2021 bis 2022 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse

 

 

In der Anlage 3 ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan zum „Schatullgut Uetz“ (OT Uetz-Paaren) von der Priorität 2 in die Priorität 1 zu verschieben. Dies sollte aber nur in Verbindung mit einer städtebaulichen Rahmenplanung unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit für den Ortsteil Uetz-Paaren erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10843&TOLFDNR=135620&selfaction=print