24.06.2020 - 8 Dialog mit gekündigten Pächtern im B-Plan-Gebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Matz bringt den Dringlichkeitsantrag ein und verweist darauf, dass in diesem Bereich Zauneidechsen vermutet werden, die abgesammelt werden sollen. Ein naturschutzrechtliches Gutachten liege aber bisher nicht vor.

Im Bebauungsplan ist der Bereich als Schulersatzfläche vorgesehen; die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung mit den Gartenpächtern legt der Bebauungsplan ausdrücklich fest.

 

 

Frau Lange erklärt sich gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Im Anschluss wird der Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass kurzfristig mit den von der fristlosen und regulären Kündigung betroffenen Gartenpächtern im Gebiet des B-Planes „Am Friedhof“ in einem Vor-Ort-Termin in den Dialog eingetreten wird.

Dieser Vor-Ort-Termin ist mit den betroffenen Pächtern, den verantwortlichen Mitarbeitenden der LH Potsdam und dem Ortsvorsteher (bzw. einem von ihm bestellten Ortsbeiratsmitglied) durchzuführen.

Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten zu finden, die sowohl die Erschließungsarbeiten als auch die befristete Weiternutzung der restlichen Pachtflächen bis zur endgültigen Bebauung ermöglicht.

In Anbetracht der ausgesprochenen Kündigungen zum 31.07.2020, ist der Termin spätesten bis zur 29 Kalenderwoche durchzuführen.

 

 

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Anlagen