09.09.2020 - 5.2 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt den Antrag ein. Diskussionsbedarf besteht nicht; der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die im  4. Quartal 2020 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind. In Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher soll das Ortsbeiratsmitglied Claus Wartenberg diese Aufgabe übernehmen.

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Anlagen