25.11.2020 - 3 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen...

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Zur Niederschrift der Sitzung vom 12.08.2020 schlägt Herr Wartenberg folgende Änderungen vor:

 

In der Tagesordnung TOP 2:

Einwendungen gegen die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.06.2020 / Feststellung …

 

Im TOP 2:

Einwendungen gegen die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.06.2020 / Feststellung …

 

Im TOP 4.2:

Herr Wartenberg bringt den Antrag ein. Der zweite Teil des Satzes ist zu streichen.

 

Im TOP 4.3:

2. Textblock In der sich anschließenden Diskussion wird u.a. darauf verwiesen, dass geplant war den Gehweg an der Priesterstraße zu erneuern, wenn …

Der zweite Teil des Textblockes  (Der städtebauliche Vertrag …. Überwiesen.) ist zu streichen.

 

Im TOP 4.7:  Den Text  Nach Vorliegen der Information , dass die beantragte Maßnahme nicht förderfähig ist, zieht er den Antrag zurück.“ 

Bitte neu fassen:

Frau Seidel-Fisch informiert die Anwesenden darüber, dass  . . . . . . . (bitte die Begründung der Verwaltung einfügen) 

Auf Grund dieser Information wird der Antrag zurück gezogen.

 

Zur vorgeschlagenen Änderung im Tagesordnungspunkt 4.7 wird im Ergebnis einer kurzen Diskussion folgende Formulierung empfohlen:

Frau Seidel-Fisch informiert die Anwesenden darüber, dass  die Maßnahme im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie nicht förderfähig ist.

Auf Grund dieser Information wird der Antrag zurück gezogen.

 

Im Anschluss wird die so geänderte Niederschrift vom 12.08.2020 zur Abstimmung gestellt und mit 6 Ja-Stimmen, bei einer Stimmenthaltung bestätigt.