24.02.2020 - 5.6 Gesundheitsgefährdung durch den Einsatz von Spr...

Beschluss:
zurückgezogen
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Herr Gutschmidt bringt den Antrag ein und gibt die ausgereichte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Im Anschluss stellt der Ortsvorsteher fest, dass sein Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist und zieht diesen zurück.

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Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren, welche Vorkehrungen ergriffen wurden, um eine Gesundheitsgefährdung durch den Einsatz von Spritzmitteln, wie im Herbst des vergangenen Jahres 2019, im südlichen Bereich des Wohngebietes Schmidtshof entgegen zu wirken.

 

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Anlagen zur Vorlage