25.06.2020 - 10 Bürgerfragen

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Ein Bürger erkundigt sich beim Ortsbeirat, ob der Livestream aufgezeichnet werden kann. Dies wird jedoch verneint, da man den Speicherplatz bezahlen müsste.

 

Herr Prof. Dr. Buller hat zwei Nachfragen bezüglich der Straße „Am Weinberg“.

 

Frau Krause informiert die Anwesenden über Antworten zu folgenden Fragen aus dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen:

 

a)   Im Rahmen der Umsetzung der Radwegerneuerung an der Reiherbergstraße hat ein Bürger neben dem Radweg auf Höhe Reiherbergstraße 28 den Baufirmen mitgeteilt, dass hier ein Ameisenhügel zwischen Straße und Radweg vorhandenen ist. Die ausführende Baufirma wollte den Chef bzw. die Verwaltung darüber informieren. Ist dies geschehen, wurden Maßnahmen bezüglich des Schutzes oder der Umsetzung vorgenommen?

 

Nach Rücksprache mit der Bauleitung der Firma RASK, die für uns tätig ist, wurde niemand bezüglich eines Ameisenhaufens angesprochen. Der Radweg wurde nur zwischen Kuhfort Damm und Nr. 4b (nicht bis zur Nr. 28) erneuert. In diesem Bereich ist weder der Baufirma noch der ö ein Ameisenhaufen aufgefallen. Möglicherweise wurde eine andere Baufirma angesprochen.

 

b)   Das Grundstück Reiherbergstraße 68 wird regelmäßig bei Regen wegen fehlender Bordsteine überschwemmt, was bereits der Verwaltung bekannt sein sollte, da dies mehrfach angesprochen wurde. Das Wasser läuft bei Regen ab Höhe Restaurant Golmé bis zum Grundstück Reiherbergstraße 68 und sogt hier mittlerweile für Sumpfwiesen. Ist Ihnen dies bekannt, welche Maßnahmen sind geplant?

 

Der unbefriedigende Zustand in den Seitenbereichen nach Leitungsarbeiten ist dem Straßenbaulastträger bekannt. Im Zuge der Sanierung der Fahrbahndecke im Herbst 2020 soll hier, soweit es in diesem Rahmen technisch möglich ist, Abhilfe durch teilweisen Einbau von Borden geschaffen werden. Da hier die Fahrbahnhöhen verändert werden, ist ein vorgezogener Einbau von Borden nicht sinnvoll.

 

c)   Die Mülldeponie im Golmer Luch ist eingezäunt worden, in Verbindung mit Maßnahmen der Umsetzung der Eidechsen aus Krampnitz. Dies behindert nun den Wildwechsel von Rehen etc. im Luch. Im Mai sollte ursprünglich hierzu eine Information über das weitere Vorgehen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Corona- bedingt ist eine Begehung noch nicht möglich gewesen. Da die Einzäunung jedoch dem Landschaftsschutzgebiet hier widerspricht, frage ich an, wie die weitere Planung aussieht, welche Maßnahmen im Moment auf dem Gipfel der Deponie nach der Versiegelung erfolgen und wann eine Öffnung für das Wild ermöglicht wird. 

 

Die Deponie Golm wurde bisher noch nicht komplett eingezäunt. Bei den derzeitigen Zäunen auf dem sanierten Deponiekörper handelt es sich um einen Weidezaun für die extensive Bewirtschaftung mit Schafen (als landschaftspflegerische Maßnahme), um Schutzzäune bei Neuanpflanzungen gegen den Verbiss durch Schafe und um einen temporären Lurchenzaun der Ausgleichsmaßnahme für das Entwicklungsgebiet Krampnitz (Nutzung der Deponie als Artenschutzhabitat für Eidechsen). Seit 1994 befindet sich die Deponie Golm in der Stilllegungsphase. Diese Stilllegungs-phase, in der das aktive Entgasungssystem errichtet wurde und der Deponiekörper mit einer Oberflächenabdichtung gesichert sowie mit Oberboden rekultiviert wird, soll im kommenden Jahr abgeschlossen werden.  Dann schließt sich die Nachsorgephase für den ehemaligen Deponiekörper an. In dieser Zeit müssen weiterhin das Deponiegas erfasst und die technischen Einrichtungen der Gaserfassung überwacht sowie das gesamte Deponieverhalten kontrolliert werden (z.B. nach auftretende Setzungserscheinungen). Während der gesamten Nachsorgephase ist die Deponie vor dem Zutritt unbefugter Personen zu sichern. Vor diesem Hintergrund muss der gesamte Deponiekörper eingezäunt werden. Zum Einsatz kommt hierbei ein Wildzaun. Der Aufbau der Umzäunung wird in den kommenden Wochen nach Fertigstellung des Oberflächenentwässerungsgrabens an dem umlaufenden Deponierundweg erfolgen. Die erforderliche Dauer der Nachsorge ist nur beschränkt prognostizierbar. Der Gesetzgeber hat hier keine konkreten Zeitvorgaben für den Abschluss der Nachsorge festgelegt. Nur das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) kann als zuständige Behörde die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen für die Deponie Golm aufheben und den Abschluss der Nachsorge auf Antrag gem. § 40 Abs. 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) feststellen, wenn sie nach Prüfung aller vorliegenden Ergebnisse zu dem Schluss kommt, dass aus dem Verhalten der Deponie zukünftig keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist.

 

d)   Die Müllablagerung an der Ritterstraße hat sich nun in der Mitte erledigt, jedoch lagern weitere Materialien am Wendehammer der Straße Am Weinberg, wann ist hier mit einer Räumung zu rechnen? https://photos.app.goo.gl/FLZ5j2ryDQZQfekQ6 (Bild dazu)

 

Die Paletten und die Ytong-Steine sollen innerhalb der nächsten 14 Tage beräumt werden.

 

e)   Die Ausfahrt am Weinberg recht wird regelmäßig beparkt, so dass schwer der Verkehr (eigentlich gar nicht) einzusehen ist, hier sste entweder ein Stamm ähnlich wie im Übergang Thomas Müntzer Straße - Zum Weinberg erfolgen oder eine ähnliche Maßnahme ergriffen werden. Was ist hier Möglich?

 

Danke für den Hinweis. Den Sachverhalt prüfen wir.

 

f)     Die Bepollerung vor den blauen chern (ehemals 4 Parkplätze öffentlich) sollte ergänzt werden mit Fahrradständern bzw. Motoradstellplätzen. Wann ist hier mit einer Umsetzung zu rechnen? 

 

Danke für den Hinweis. Den Sachverhalt prüfen wir.

 

g)   Bezüglich der Bitte um Akteneinsicht der Baumaßnahmen zur Regenentwässerung habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten. Wann ist damit zu rechnen?

 

Dazu erhalten Sie eine schriftliche Antwort.

 

h)   Es war geplant eine Walltoilette im Bahnhofsbereich aufzustellen, wie weit ist hier der Sachstand, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

 

Dies ist uns nicht bekannt.

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