25.06.2020 - 4 Beteiligung der Ortsbeiräte an Bebauungsplänen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Gast: Herr Andreas Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Krause, Herrn Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung. Der Ortsbeirat hatte den Wunsch geäußert das Thema in der heutigen Sitzung zu thematisieren, da es sehr viele Bebauungspläne in Golm gibt und der Ortsbeirat sich nicht ausreichend beteiligt fühlt. Frau Krause übergibt das Wort an Herrn Goetzmann, der auf die einzelnen Verfahrensschritte des Bauleitverfahrens und in diesem Zusammenhang auch auf die Probleme und Thesen aus der Sicht von Herrn Krause eingeht.
Die Ortsbeiräte werden zu den beschlussbedürftigen Verfahrensschritten angehört / beteiligt, die Entscheidungshoheit liegt jedoch ausschließlich bei der Stadtverordnetenversammlung; das ist das „formale Gesicht“, so Herr Goetzmann.
Das der Vorentwurf grundlos überschätzt wird und in der frühzeitigen Beteiligung nicht erforderlich ist, kann Frau Böttge nicht nachvollziehen. Sie ist der Meinung, dass eine Planungsgrundlage und in diesem Kontext eine Zielstellung eine bedeutsame Rolle spielen.
Auf die Frage hin, ob das Meinungsbild eines Ortsbeirates überhaupt Relevanz für die Verwaltung habe, antwortet Herr Goetzmann, formell keine, aber inhaltlich eine sehr hohe; das sei das gänzlich andere „zweite Gesicht“ der Einbeziehung des Ortsbeirates.
Im Laufe der weiteren Diskussion wird deutlich klar, dass die Einbindung bei Informationsprozessen in den einzelnen Verfahrensabläufen und die Beteiligung bei einzelnen Verfahrensschritten für den Ortsbeirat wichtige Faktoren sind. Sie möchten sich beteiligen und ihren Ortsteil aktiv mitgestalten.
Die Verwaltung will gern gemeinsam nach Wegen suchen, wie verbesserte Information und Willensbildung ermöglicht werden können, ohne die ohnehin komplizierten Verfahrensabläufe weiter zu verlängern.
Es erfolgt die Überleitung zum Tagesordnungspunkt 5 - Weiterer Verfahrensablauf zum Bebauungsplan Nr. 157.