26.11.2020 - 11.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
vertagt
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Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Frau Krause das Wort an Frau Holtkamp, Bereichsleiterin Verbindliche Bauleitplanung, und bittet sie um Einbringung der Beschlussvorlage.

 

Sie verweist auf den in diesem Jahr außerordentlich hohen Umfang an Wünschen zur Aufnahme von Bebauungsplanverfahren in Priorität 1. Sie informiert die Anwesenden, dass sich in der Priorität 1 folgende vier Planverfahren von Golm befinden:

 

B-Plan 129 - Nördlich In der Feldmark, 1.Änderung, TB Marie-Curie-Ring

B-Plan 129 - Nördlich In der Feldmark, 2. Änderung (in Vorbereitung)

B-Plan 157 - Neue Mitte Golm

B-Plan 164 - Sportanlagen Kuhfortdamm (OT Golm)

 

In der Priorität 2 I befindet sich der B-Plan 147 Anbindung Golm /Golmer Chaussee und in Priorität 3 befinden sich die B-Pläne 100-2 - Geiselbergstraße/Kossätenweg (OT Golm) und 1A Großer Plan BA 1 A (OT Golm), 1. Änd.+Ergänz., TBe In der Feldmark, Am Herzberg.

 

Im Anschluss an ihre Ausführungen beantwortet Frau Holtkamp Nachfragen der Ortsbeiratsmitglieder u.a. von Herrn Krause zum B-Plan 129 - Nördlich In der Feldmark, 2. Änderung und von Frau Dr. Ludwig zum B-Plan 147 Anbindung Golm /Golmer Chaussee.

 

Es wurde erneut von Frau Dr. Ludwig dargestellt, dass in Bezug auf einen wachsenden Ortsteil und den zunehmenden Verkehr eine Nordanbindung unabdingbar sei.

 

Die B-Pläne müssten im Kontext mit der Rahmenplanung betrachtet werden, so Herr Krause. Er ist der Meinung, dass der Bebauungsplan 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ und der Bebauungsplan 129 „rdlich In der Feldmark“, 2. Änderung die gleiche Priorität aufweisen sollten. Man müsse genau überlegen, ob der Beschlussvorlage so zugestimmt werden kann oder ob der Ortsbeirat eine Änderung der Priorisierung vorschlägt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Krause beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

einstimmig angenommen.

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