11.11.2019 - 7.44 Treibhausgasneutralität neuer Investitionen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Twerdy eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Armbruster, Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Progner, Fraktion DIE aNDERE, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse r Klima, Umwelt und Mobilität, r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie in den Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, bis Juni 2020 darzustellen, wie es möglich wird, bei Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Kraftwerke keine neuen Treibhausgasemissionen zu erzeugen.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

1. Gebäudebetrieb

Bei Gebäudeneubau oder dem Tausch der zentralen Heizanlage bzw. Klimaanlage ist zu gewährleisten, dass durch den Betrieb des Gebäudes in den Bereichen Heizung, Kühlung, Technik und Stromversorgung keine Treibhausgasemissionen entstehen. Z.B. können zur Wärmeversorgung des Gebäudes erneuerbare Energien (hier jeweils in der Definition des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) eingesetzt werden oder Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Öl- und mit fossilem Erdgas betriebene Heizungen werden nicht mehr installiert. Die Gebäude werden mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.

 

2. Gebäudeerrichtung

r die Neuerrichtung, die Sanierung oder den Umbau von Gebäuden ist, wo baulich sinnvoll, an Stelle von Zement ein klimafreundlicher Werkstoff wie z.B. Holz zu verwenden. Es sind geeignete bestverfügbare Standards anzuwenden, die gewährleisten, dass die Baumaterialien später möglichst getrennt und wiederverwertet werden können.

 

3. Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen

Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen und Maschinen wird gewährleistet, dass diese im Betrieb keine Treibhausgasemissionen erzeugen. Z.B. können Dienstfahrräder eingesetzt werden oder Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Maschinen, die elektrisch mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Nicht gewährleistet wird ein emissionsfreier Betrieb bspw. durch Hybridautos oder durch Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.

 

4. Errichtung von Kraftwerken

Bei der Neuerrichtung von Kraftwerken zur Strom- bzw. Wärme-/Kälteerzeugung oder dem Austausch wesentlicher Komponenten wird gewährleistet, dass diese bei der Energiewandlung in Strom keine Treibhausgasemissionen erzeugen. Zum Beispiel können Kraftwerke zur Nutzung erneuerbare Energien errichtet oder erneuert werden. Fossiles Erdgas kann in neuen Kraftwerken nicht eingesetzt werden. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.

 

5. Ausschreibung von Stromlieferverträgen

Bei der Ausschreibung von Stromlieferverträgen wird gewährleistet, dass der zu liefernde Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

 

6. Mögliche Unvermeidbarkeit und Kompensation

Sollte aus Sicht der jeweiligen Verwaltungseinheit oder eines kommunalen Unternehmens eine treibhausgasneutrale Investitionslösung nicht möglich sein, ist die Klimakoordinierungsstelle zur Beratung zu konsultieren.

Falls auch die Klimakoordinierungsstelle keine treibhausgasneutrale Lösung findet, erfolgt ein regelmäßiger Ausgleich der neuen Treibhausgasemissionen durch eine Investition in die Wiedervernässung von Mooren in Brandenburg, welche als Treibhausgassenke wirken. Falls eine Investition in die Wiedervernässung von Mooren in Brandenburg nicht möglich ist, kann auch eine andere geeignete Lösung zur Kompensation der Treibhausgasemissionen genutzt werden.

 

7. Kommunale Unternehmen

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter des Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt die gleichen Regelungen für die kommunalen Unternehmen zu bewirken.

 

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Anlagen zur Vorlage