11.11.2019 - 7.46 Änderung der Stellplatzsatzung

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Antrag wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Dr. Zöller eingebracht sowie die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes beantragt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Eichert, Fraktion CDU, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, r Klima, Umwelt und Mobilität und r Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung dahingehend ändern zu lassen, dass für Wohngebäude keine Mindestanzahl von KFZ-Stellplätzen vorgeschrieben wird. Nach dem Vorbild der Hamburger Bauordnung (HbauO) ist in §3 hinter (1) folgender Abschnitt (1a) einzufügen: „Die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge gilt abweichend von Absatz 1 nicht für Wohnungen oder Wohnheime. Bei Wohnungen oder Wohnheimen entscheiden die Bauherrinnen und Bauherren in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang, wobei sie neben dem Stellplatzbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner, den örtlichen Verkehrsverhältnissen, der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen sollen.“ Die Richtzahlen für Fahrradstellplätze in Anlage 2, Spalte 4 sind wie folgt anzupassen: Unter Punkt 1 (Wohngebäude) ist 1 Fahrradstellplatz pro Wohnung mit bis zu 50 m² Wohnfläche bereitzustellen; für jede Wohnung zwischen 50 und 100 m² sind 2 Stellplätze, und für jede Wohnung mit mehr als 100 m² sind 3 Stellplätze einzurichten.  Weiterhin ist in Spalte 4 die Zahl 15 unter der lfd. Nr. 1.2 und die Zahl 1 unter der lfd. Nr. 1.3 einzutragen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage