11.11.2019 - 7.51 Festlegung der durchschnittlich ersparten Eigen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.51
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis Januar 2020 eine Anpassung der aktuell gültigen Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Tagespflegestellen der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) vorzulegen.
Dieser Entwurf muss enthalten, dass Eltern von Kindern in Tagespflege ausschließlich einen durch die LHP festgelegten einheitlichen Zuschuss zum Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen gemäß Kita-Gesetz zahlen.
Dabei ist sicherzustellen, dass die entstehenden Differenzkosten für die Tagespflegepersonen durch die Landeshauptstadt Potsdam ausgeglichen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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