11.11.2019 - 8.4 Neubesetzung des Aufsichtsrates der Brandenburg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrages wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH (BKG) am 04.09.2013 gemäß Drucksachen Nr. 13/SVV/0456 und am 04.12.2013 gemäß Drucksachen Nr. 13/SVV/0796 (Präzisierung) entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden mit Wirkung zur ersten Aufsichtsratssitzung der BKG in 2020 abberufen.

 

2.)    Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 12 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der BKG folgende zwei Mitglieder mit Wirkung ab der ersten Aufsichtsratssitzung in 2020 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-          über die Fraktion SPD              Herrn Jann Jakobs     

(1 Sitz)

-          über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen             Herrn Prof. Joachim Gessinger (1Sitz)*

 

Von diesen beiden Aufsichtsrats-

Mitgliedern wird als stellvertretende/r

Aufsichtsratsvorsitzende/r entsandt:           Herr Jann Jakobs

 

3.)    Als Nachrücker/innen der unter Punkt 2 entsandten städtischen Vertreter/innen werden entsandt:

 

-          über die Fraktion SPD:                                           Frau Babette Reimers

-          über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen*  Frau Frauke Havekost

 

4.)  Soweit eine Mandatsniederlegung während der Amtszeit des Aufsichtsrates des unter Punkt 2 entsandten stellvertretenden Aufsichtsratsmitgliedes erfolgen sollte, wird gemäß § 12 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der BKG als stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r entsandt: 

 

      Herrn Prof. Joachim Gessinger

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) nach Einigung mit der Fraktion DIE LINKE.


 

 

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Anlagen