29.11.2019 - 5.5 Wettkampffähige Sportanlagen für Potsdam

Beschluss:
vertagt
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Der Antrag wird zur Nachschärfung zurückgestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. bei Neubauten, Modernisierungen und Sanierungen von Sportanlagen, insbesondere an Schulstandorten, obligatorisch zu prüfen, ob ein wettkampffähiges Großfeld (Fußball) errichtet werden kann.
  2. diese Prüfungen für die konkret geplanten Schulsportflächen sowie Breitensportmaßnahmen wie z.B. im Entwicklungsbereich Krampnitz, soweit nicht bereits geschehen, nachzuholen.
  3. weitere Standorte für Sportanlagen (wettkampffähige Sportflächen, weitere Sportanlagen) im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren und neue Fchen in die bestehende Übersicht des Bereichs Sport aufzunehmen sowie die Möglichkeit zu prüfen, diese Flächen zu reservieren.
  4. die finanziellen Möglichkeiten für die Realisierung von Sportanlagen bis 2030 zu untersuchen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, wo im Stadtgebiet ein Sportpark mit mehreren Sportangeboten errichtet werden kann.

 

Die Prüfergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung bis Juni 2020 vorzulegen. Die finanziellen Möglichkeiten sind im Zusammenhang mit dem nächsten Haushalt der Landeshaupstadt darzustellen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10948&TOLFDNR=128299&selfaction=print