29.11.2019 - 5.7 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen und Kindertagesstätten, in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eine nachhaltige Bauweise durchzusetzen.

 

Die Nachhaltigkeit wird mit der Wahl des Materials der Trag-, Innen- und Außenwand­konstruktionen bestimmt. Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen.

 

Sollte von der Holzbauweise abgewichen werden, ist dieses vor Beginn der Objektplanung auf der Grundlage einer fundierten und detaillierten Begründung der Stadtverordneten­versammlung oder dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses unterrichtet werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage