18.02.2020 - 6.7 Erhalt der Anlagen im Eichengrund

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wie bereits in der gemeinsamen Diskussion zum TOP 5.1 - Antrag DS 19/SVV/0994 und diesem TOP 6.7 - DS 20/SVV/0156 dargestellt, einigen sich die Mitglieder auf folgende Änderungen:

 

Änderungsantrag:

Herr Manteuffel beantragt die folgenden Änderungen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, für das Grundstück Eichengrund 1 den Erhalt der Anlagen zu ermöglichen.

 

In einem zu schließenden Städtebaulichen Vertrag sollte die zukünftige Nutzung des Grundstücks vereinbart werden.

 

Allen Groß Glienickern soll die Einrichtung zur Nutzung zur Verfügung stehen.

 

 

Herr Sträter signalisiert als Antragsteller, dass er diese Änderungen übernimmt.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ortsbeirat beschIießt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, für das Grundstück Eichengrund 1 den Erhalt der Anlagen zu ermöglichen.

 

In einem zu schließenden Städtebaulichen Vertrag sollte die zukünftige Nutzung des Grundstücks vereinbart werden.

 

Allen Groß Glienickern soll die Einrichtung zur Nutzung zur Verfügung stehen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen