16.06.2020 - 9 Herausgabe eines Briefes an den Ortsbeirat durc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Sträter nimmt darauffolgend Stellung, er sei der Meinung, wenn einrger namentlich und mit Adresse schreibt, dann gebe er dieses auch an den Ortsbeirat weiter. Anonyme Schreiben an den Ortsvorsteher bzw. an den Ortsbeirat hält er für problematisch. Grundsätzlich erwarte er, dass sich jemand, der sich an den Ortsbeirat wendet, es namentlich tue. Schreibt jemand anonym, so möchte er, dass der Ortsbeirat deutlich macht, dass die Anonymität geringgeschätzt und ein anonymer Brief bewusst ignoriert wird. Deshalb schlägt er vor, den Brief von einem anderen Ortsbeiratsmitglied im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung vorzutragen, aber nicht auszureichen.

 

Frau Malik schließt sich den Ausführungen von Herrn Sträter an. Herr Menzel entgegnet, dass der Ortsvorsteher Briefe, die an den Ortsbeirat gerichtet sind, weiterreichen müsse. Dieser Meinung schließt sich Herr Schulz an und der Ortsvorsteher soll auch in Zukunft transparent damit umgehen und Briefe an alle Mitglieder des Ortsbeirates weiterreichen. Frau Dr. Ryssel spricht sich ebenfalls dafür aus. Sie betont die gemeinsame Verantwortung, mit jedem Schreiben individuell umzugehen und zum Umgang damit gemeinsam zu beraten. Wenn die Sorge besteht, dass das Schreiben an die Presse gegeben wird, dann müsse sich der Ortsbeirat einig sein, dieses nicht zu tun und dann sollte das auch im internen Rahmen bleiben. Herr Schulz kritisiert die Berichterstattung im Ortsvorsteherbericht (im Heveller abgedruckt) zu dem anonymen Brief, weil hier der in dem anonymen Brief Beschuldigte genannt worden sei. Dies widerspreche den heutigen Ausführungen von Herrn Sträter zum Umgang mit anonymen Briefen. Herr Sträter erklärt, er werde dies noch einmal nachprüfen.

 

Herr Sträter schlägt vor, den nicht öffentlichen Teil der Sitzung herzustellen, den Brief von einem Ortsbeiratsmitglied vortragen zu lassen und anschließend zu entscheiden, den Brief auszureichen oder darauf zu verzichten.

 

Die weitere Beratung zu diesem Antrag erfolgt im nicht öffentlichen Teil.

 

Ergebnis:

Der Antrag hat sich mit den im nicht öffentlichen Teil gegebenen Informationen erledigt.

 

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Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsvorsteher wird beauftragt, ein bei ihm eingegangenes an den Ortsbeirat zur Information gerichtetes nach Angabe des Ortsvorstehers anonymen Schreibens zum Vorgang des illegalen Gutshofes östlich der L20 und der Person des Störers, an sämtliche Mitglieder des Ortsbeirates von Groß Glienicke bis zum 22.06.2020 und Meinungsmitteilung zu den bisherigen Beschlüssen des Ortsbeirates auszuhändigen. 

 

Falls dies nicht geschehen sollte, wird der Oberbürgermeister gebeten, mit geeigneten Mitteln auf den Ortsvorsteher einzuwirken, dass dieser das an den Ortsbeirat gerichtete Schreiben an sämtliche Mitglieder weiterreicht.

 

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