10.09.2020 - 3.1 Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der...

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Herr Pahnhenrich weist darauf hin, dass für die Wahl seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreterin das gleiche Verfahren gilt, wie bei der Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin. Gemäß § 45 Absatz 2 BbgKVerf wird ein Stellvertreter gewählt.

 

Es werden folgende Vorschläge zur Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin unterbreitet:

 

Herr Kilian Binder

Herr Ralf Jäkel

 

Herr Pahnhenrich ruft die Namen der Ortsbeiratsmitglieder auf und bittet sie um die Abgabe ihrer Stimme.

 

Im Anschluss fragt er die Mitglieder des Ortsbeirates, ob sie alle die Gelegenheit hatten, an der Wahl teilzunehmen.

 

Nachdem dies bestätigt wird, werden die Stimmzettel mit folgendem Ergebnis ausgezählt:

 

Herr Kilian Binder erhält 4 JA-Stimmen;

Herr Ralf Jäkel erhält 5 JA-Stimmen

 

damit ist Herr Ralf Jäkel als Stellvertreter des Ortsvorstehers gewählt; das Wahlverfahren ist beendet.

 

Herr Jäkel nimmt die Wahl an.

 

 

 

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