26.11.2020 - 5.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Pahnhenrich bringt die Vorlage ein. Eiche wird nur erwähnt in der Anlage 3. Priorität 1: neuer Feuerwehrstandort westliches Potsdam/Eiche (in Vorbereitung). Dieses Vorhaben kenne der Ortsbeirat bisher aber nicht. Herr Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung, informiert, dass auch die Verwaltung den Standort noch nicht kenne. Es gehe perspektivisch um zwei weitere Standorte für die Berufsfeuerwehr im Norden. Der optimale Standort wäre tatsächlich der Kreuzungsbereich Ammundsenstraße/Kaiser-Friedrich-Straße/Maulbeerallee. Sie seien auf der Suche so nah wie möglich am optimalen Standort. Dieser Feuerwehrstandort sei ein gesamtstädtisches Thema.

 

Herr Jäkel zählt folgende zwei Optionen auf:

 

  1. Planverfahren Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 1 und 2 in Priorität 1 aufzunehmen, da Eiche bisher kein Vorhaben in der Prioritätenfestlegung hat, braucht auch keines alternativ zurückgestellt werden.
  2. B-Plan 147 Nordanbindung derzeit in Priorität 2 und soll aufsteigen in Priorität 1.

 

Herr Pahnhenrich weist darauf hin, dass der B-Plan 147 Golmer Angelegenheit sei, man wolle aber das Anliegen unterstützen, da es auch Auswirkungen auf Eiche habe.

 

 Herr Goetzmann rät dazu, wenn der Ortsbeirat der Auffassung sei, das Planungsverfahren für die Kaiser-Friedrich-straße 1 und 2 als dringlich anzusehen, dann sollten sie das hier mit aufnehmen.

 

Herr Pahnhenrich folgt dem Rat und sst über folgenden Änderungsantrag abstimmen:

 

In Priorität 1 soll aufgenommen werden:

 

Planverfahrenr das Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 1 und 2

 

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

einstimmig angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Ortsbeirat Eiche empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2021 bis 2022 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse

 

In Priorität 1 soll aufgenommen werden:

 

Planverfahren r das Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 1 und 2

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.