23.01.2020 - 3 Informationen des Jugendamtes

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zu 3.1

 

Skaterhalle/Funsporthalle

 

Herr Richter (KIS) berichtet über den bisher erreichten Stand zum Vorhaben Skaterhalle/ Funsporthalle. Infolge einer Prüfung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit wurde aus mehreren Varianten der Vorzugsstandort Lindenpark für den Bau einer Halle ermittelt. Der finanzielle Aufwand liegt nach jetzigem Kenntnisstand zwischen 600.000 € und 1.000.000 €.

 

Frau Müller fragt nach, wie es nun weitergeht? Frau Senst fragt nach, wann die Halle fertiggestellt ist?

Hinsichtlich der Verfügbarkeit finanzieller Mittel teilt Herr Richter mit, dass diese in der Haushaltsplanung 2020/2021 (LHP) und im Wirtschaftsplan (KIS) nicht berücksichtigt sind. Dies bedeutet, dass ein Beginn frühestens ab 2023 möglich ist. Die Planung und Umsetzung der Maßnahme dauert 1,5-2 Jahre.

 

Herr Otto schlägt vor, preiswertere Zeltlösungen zu nutzen. Diese wären nicht so teuer und könnten auch in der Innenstadt errichtet werden. Eine Zeltlösung wird von Herrn Richter in Bezug der Praktikabilität und Lebensdauer abgelehnt.

 

Frau Beck ist der Meinung, dass es sich mit diesem Vorhaben um ein höherschwelliges Angebot handelt, welches den Förderrichtlinien nicht entsprechen würde. Sie schlägt vor, nur eine Überdachung zu bauen, die nicht so teuer ist und somit weitere überdachte Plätze entstehen könnten. Frau Schultheis verweist darauf, dass das Vorhaben Skaterhalle/ Funsporthalle von Leichtbauhallen, Überdachungen und Zeltlösungen zu trennen ist, um das Vorhaben nicht zu gefährden. Frau Aubel ergänzt, dass Leichtbauhallen als auch Traglufthallen aus ökologischer und ökonomischer Sicht keine Alternativen darstellen. 

 

Herr Reimann fragt nach, warum die Fläche des Standorts Freiland nicht genutzt werden kann? Frau Aubel verweist darauf, dass derzeit ein Prozess zur künftigen Eigentümerstruktur des Geländes laufe. Dieses Ergebnis müsse man abwarten.

 

 

zu 3.2

 

Sanierungsplanung Kinder- und Jugendeinrichtungen

 

Herr Dr. Pokorny legt die derzeit mit dem KIS abgestimmte Planung als Tischvorlage vor. Dabei handelt es sich nicht um die finale Planung, sondern um den ersten Entwurf. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Maßnahmen erst im Jahr 2022 beginnen können. Ein früherer Beginn ist nicht möglich, weil der KIS derzeit keine personellen Ressourcen hat, um die einzelnen Maßnahmen zu planen und umzusetzen.

 

Frau Schultheis stellt fest, dass es sich um einen sehr langen Planungszeitraum bis 2028 handelt und fragt nach, ob dies eine endgültige Planung ist. Herr Dr. Pokorny verweist darauf, dass mit jeder neuen Haushaltsaufstellung eine Überarbeitung der Planungen stattfindet.

 

Die Anfrage von Frau Frenkler, weshalb im Plan kein Jugendklub im Norden der Stadt dokumentiert ist, wird mit dem Hinweis beantwortet, dass im Norden ein Jugendklubbau durch den Entwicklungsträger vorgesehen ist.

 

 

zu 3.3

 

Überarbeitung Jugendförderrichtlinie

 

 

Herr Dr. Pokorny teilt mit, dass die Überarbeitung der Jugendförderrichtlinie ein Arbeitsschwerpunkt des Jugendamtes für das Jahres 2020 ist. Ein präziser Zeitplan wird durch das Jugendamt und die zuständige AG nach § 78 zeitnah erarbeitet.

 

 

zu 3.4

 

Finanzielle Mittel für Supervisionen der Träger

 

Die Träger können finanzielle Mittel für Supervisionen während der vorläufigen Haushaltsführung 2020 abgerufen.

 

 

zu 3.5

 

MBJS-Muster einer Satzung für eine Kita-Elternbeitragsordnung

 

Der Entwurf einer Mustersatzung liegt dem Jugendamt seit der 2. KW vor. Das Jugendamt hat im Beteiligungsverfahren des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg eine Stellungnahme erarbeitet. Frau Aubel weist darauf hin, dass im vorliegenden Entwurf viele Fragen offengeblieben sind. Diese sind mit dem MBJS zu klären, um ein rechtmäßiges Handeln des Jugendamtes zu sichern. Frau Frenkler ergänzt, dass uns der Entwurf gegenüber den bestehenden Regelungen nicht weiterbringt. Sachverhalte, die in den jetzigen Rechtsgrundlagen unklar sind, werden im Entwurf nicht geklärt. Zur weiteren Verfahrensweise äert sich Frau Aubel:

 

  1. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sammelt die Stellungnahmen der Jugendämter des Landes und erarbeitet eine gemeinsame Stellungnahme.

 

  1. In der nächsten Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg wird dazu ein Beschluss gefasst und dieser dem MBJS übergeben.

 

  1. Das Jugendamt strebt an, über den Städte- und Gemeindeverbund kurzfristig eine Sitzung einzuberufen.

 

  1. Es ist davon auszugehen, dass sich eine längere Phase der Diskussion anschließen wird. Die Konsequenz ist, dass die LHP frühestens Ende des 2. Quartals 2020 eine Satzung/Empfehlung durch die SVV verabschieden kann.

 

  1. Unabhängig von der förmlichen Beteiligung wird das Jugendamt das Gespräch mit der AG 78 und dem Kitaelternbeirat suchen.

 

 

zu 3.6

 

Update Sachstand Organisationsuntersuchung im FB 23

 

Frau Aubel sagt dazu: Die Ausschreibungsfrist ist abgelaufen. Es liegen dem Jugendamt acht eingegangene Angebote vor. Derzeit erfolgt die Durchsicht und Bewertung der Angebote. Danach werden sich Bietergespräche anschließen, bevor eine Zuschlagserteilung erfolgt. Anfang 2. Quartal könnte die Durchführung der Organisationsuntersuchung beginnen.

 

 

zu 3.7

 

Update Ausschreibung Fachbereichsleiter Bildung, Jugend und Sport

 

Zwischen dem beauftragten Unternehmen und Frau Aubel wurden die Stellenbewerbungen abgestimmt. Eine erste Vorstellung der Kandidaten bei Frau Aubel ist für Mitte/Ende Februar geplant. Im Ergebnis sollte dann der Zuschlag für einen Bewerber erfolgen.

 

 

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