13.02.2020 - 8.1 aktueller Stand Dreijahresverträge

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Frau Peetz-Mühlstein berichtet, dass im vergangenen Jahr ein Mustervertrag erarbeitet wurde. Auf Grund haushaltsrechtlicher Vorschriften wäre ein Dreijahresvertrag nicht möglich. Hinzu komme, dass es sich hierbei um freiwillige Aufgaben handle. Auch im Rahmen eines Doppel-Haushalts bestünde Haushaltsvorbehalt. Die Verwaltung habe recherchiert, ob andere Städte mehrjährige Förderungen garantieren. Dies wäre nicht der Fall. Die Stadt Köln würde 4-jährige Konzeptförderungen vergeben. Aber auch in diesem Fall müssten jährlich Anträge gestellt werden und die Förderungen stünden unter Haushaltsvorbehalt.

 

Frau Chwalisz (fabrik Potsdam e.V.) erwidert, dass es seitens der Träger unstrittig wäre, jährlich einen Antrag zu stellen, jährliche Zuwendungen zu erhalten und abzurechnen. Ein Haushaltsvorbehalt wäre auch nachvollziehbar. Notwendig ren jedoch eine längere Verbindlichkeit und eine damit verbundene Sicherheit für die Kulturträger.

 

Frau Dr. Schröter hinterfragt, worin die Schwierigkeit besteht, dass keine mehrjährigen Verträge abgeschlossen werden können. Dies wäre doch auch bei anderen Sachverhaltenglich.

 

Frau Peetz-Mühlstein antwortet, dass es keine rechtliche Grundlage gebe. Kulturelle Förderungen sind keine pflichtigen Aufgaben.

 

Herr Reich macht deutlich, dass es aus seiner Sicht seitens der Verwaltung fahrlässig wäre, keine mehrjährigen Verträge mit den Einrichtungen abzuschließen. Man dürfe nicht vergessen, dass die Einrichtungen über Jahre hinweg Angestellte beschäftigen. Nach einer 10-jährigen Beschäftigung wären die Träger in einer anderen arbeitsrechtlichen Situation.

 

Frau Dr. Zalfen hinterfragt, warum die Stadt derzeit nur zwei Piloten für den Abschluss mehrjähriger Verträge in Erwägung zieht. Ursprünglich wurden drei Piloten beschlossen.

 

Frau Aubel sagt zu, in der kommenden Sitzung den Grund mitzuteilen, da dies derzeit nicht mehr rekonstruiert werden könne. Sie macht deutlich, dass ein großes Interesse seitens des Geschäftsbereichs 2 bestünde mehrjährige Verträge abzuschließen. Es wurde intensiv ein Ergebnis gemeinsam mit dem Geschäftsbereich 1 erarbeitet. Es handle sich dabei um eine 3-jährige Vereinbarung mit Haushaltsvorbehalt. Eine Verbesserung für die Träger wäre somit gegeben. Dennoch wären die Träger unzufrieden. Frau Aubel informiert, dass bedauerlicherweise zur heutigen Sitzung kein Vertreter des Geschäftsbereiches 1 anwesend sein konnte.

 

Frau Pöller regt an, die Thematik in der kommenden Sitzung erneut aufzurufen.

 

Frau Aubel schlägt vor, den Entwurf der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Die Träger könnten dann in der kommenden Sitzung mitteilen, welche Knackpunkte existieren und der Geschäftsbereich 1 würde für Fragen zur Verfügung stehen.

 

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