13.02.2020 - 4.9 Anstrich öffentlicher Gebäude mit photokatalyti...

Beschluss:
vertagt
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Herr Richter erklärt, dass der KIS den Prüfauftrag des Antrages nicht erfüllen kann, da sich die Inhaltsstoffe dieser Farbe (u.a. Titandioxid) in einer breiter angelegten wissenschaftlichen Diskussion befinden.

 

Frau Reimers bestätigt, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist, die Verwendung und den Einsatz dieser Farbe vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Diskussion zu bewerten. Sie plädiert dafür, dass sich der KUM-Ausschuss zunächst hierzu positionieren soll.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit bei zukünftiger Sanierung der Außenfassaden öffentlicher Gebäude bzw. bei Neubauvorhaben der Anstrich mit photokatalytisch aktiver Wandfarbe vorgenommen werden kann.

 

 

 

 

 

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Frau Schkölziger schlägt vor den Antrag zurückzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0