18.02.2020 - 4.7 Fortschreibung der "Richtlinie zur sozialgerech...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Anderka (Bereich Stadtentwicklung) gibt anhand einer Präsentation Erläuterungen zum Potsdamer Baulandmodell und geht dabei auf die Kerninhalte der Fortschreibung 2019 ein und stellt anschießend die Weiterentwicklung vor.

 

Herr Eichert fragt, wo es belastbare Zahlen für die Anwendung des Baulandmodells gib und warum das Baulandmodell benötigt und nicht ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird.

 

Herr Anderka erklärt, dass die Richtlinie die Zielstellung ist, um später die entsprechenden Verträge schließen zu können.

 

Frau Reimers betont, dass die Richtlinie aus ihrer Sicht ein Erfolgsmodell ist. Wichtig ist für sie der Zeitpunkt, an dem die Wertsteigerung stattfindet und auch was die Wohnungsbaugenossenschaften gesagt haben. Das ist ein gutes Werkzeug das eingeführt wird, dass die LHP den sozialen Wohnungsbau selbst machen kann. Sie befürwortet die vorliegende Drucksache.

 

Herr Eichert stellt fest, dass die LHP jetzt eine aktive Liegenschaftspolitik betreiben wird. Man kann ohne diese Richtlinie aus seiner Sicht bessere Regelungen herbeiführen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1.   Die fortgeschriebene „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (Potsdamer Baulandmodell 2019, Anlage 1) ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung anzuwenden.

 

Beschlussvorlagen zur Einleitung von städtebaulichen Planungen gemäß Nr. 2.1 des Potsdamer Baulandmodells sind der Stadtverordnetenversammlung nur dann zuzuleiten, wenn die von der künftigen Planung Begünstigten eine Zustimmungs­erklärung gemäß Anlage A der Richtlinie vorgelegt haben.

 

  1.   Übergangsregelung: Das Potsdamer Baulandmodell 2019 findet ab dem Zeitpunkt seiner Beschlussfassung auf alle bereits laufenden Bebauungsplanverfahren Anwendung, bei denen die Beschlussvorlage zur ersten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB noch nicht in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden ist.

 

Analog findet das Potsdamer Baulandmodell 2019 Anwendung auf in Aufstellung befindliche Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB oder im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB, wenn mit deren Öffentlichkeits­beteiligung noch nicht begonnen wurde.

 

  1.   Die Berechnungsannahmen des Potsdamer Baulandmodells 2019 sind regelmäßig zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen. Das Monitoring der Anwendung des Potsdamer Baulandmodells ist fortzuführen.

 

  1. Im Laufe des Jahres 2020 soll geprüft werden, ob und auf welche Weise Flächenabtretungen und kommunaler Zwischenerwerb in das Potsdamer Baulandmodell integriert werden können.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen