18.02.2020 - 5.2 Information zum Stand Teilhabechancengesetz inn...

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Frau Eilers (Bereich Arbeit und Integration) informiert anhand einer Präsentation über den aktuellen Stand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes innerhalb der Verwaltung.

 

Herr Eichert fragt, ob es sich hier um zusätzliche Stellen handelt.

 

Frau Eilers erklärt, dass es sich um zusätzliche Stellen mit unterstützenden Tätigkeiten handelt.

 

Frau Eisenblätter fragt, warum die Stellen nur einen Umfang von 30 Stunden haben und die Arbeitsverträge nur für 5 Jahre begrenzt sind. Was geschieht nach Ablauf der 5 Jahre?

 

Frau Eilers erklärt, dass zunächst Zweijahresverträge geschlossen wurden, die dann auf 5 Jahre verlängert werden können.

Viele der Betroffenen waren lange nicht in Arbeit und sollen nun an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Es gibt Rückmeldungen, dass die 30 Stunden völlig ausreichend sind

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