18.02.2020 - 4.9 Video-Dolmetschen in der Ausländerbehörde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Di., 18.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Laabs bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Frau Pohle teilt mit, dass der Migrantenbeirat dazu eine ausführliche Stellungnahme gefertigt hat, die auch in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2020 ausgereicht wurde. Sie fasst kurz die zentralen Punkte der Stellungnahme zusammen und betont, dass der Migrantenbeirat den vorliegenden Antrag unterstützt.
Frau Meier betont, dass grundsätzlich gilt, dass die deutsche Sprache die Amtssprache ist und grundsätzlich die Schriftform gilt. Sie weist darauf hin, dass bei der Einstellung von neuen Mitarbeitenden der Ausländerbehörde auch darauf geachtet wird, dass eine Mehrsprachigkeit, vorrangig englisch, vorhanden ist.
Das Aufwählen der Video-Dolmetsch-Leistung bedeutet eine Wartezeit von jeweils 4 bis 20 Minuten. Hinzu kommt, dass es sich beim Videodolmetschen nicht um vereidigte Sprachmittler handelt. Dies ist aber erforderlich.
Herr Meier (Arbeitsgruppe Ausländerbehörde) ergänzt, dass täglich durchschnittlich 58 Parteien (nicht Personen) in der Ausländerbehörde vorsprechen. Die Aufwahlzeiten für das Videodolmetschen käme dann zur Bearbeitungszeit hinzu. Er macht deutlich, dass alle Personen gebetenen werden, einen Sprachmittler mitzubringen. Dies sollen keine Kinder sein.
Frau Meier beauftragt Frau Kitzmann, juristisch zu prüfen, ob beim Einsatz der Kinder durch die Eltern als Sprachmittler der Kinderschutz berührt ist.
Frau Schulze betont ausdrücklich, dass die Behörde den Auftrag hat darauf hinzuwirken, dass Kinder nicht für ihre Eltern dolmetschen.
Herr Otto macht klar, dass dies ganz klar Kindeswohlgefährdung ist. Hier sollte geprüft werden, inwieweit dies unterbunden werden kann und darf. Er betont, dass Videodolmetschen relativ schnell für 4 bis 5 Sprachen abrufbar ist. Dies ist aber nicht für einen großen Umfang an Sprachen umsetzbar.
Frau Vandre weist darauf hin, dass eine Beratung nichts bringt, wenn diese beim Kunden nicht ankommt. Hier muss überlegt werden, wie man dem entgegen wirken kann.
Herr Nolde betont, dass der Beratungserfolg vor dem Zeitdruck stehen sollte.
Frau Pohle macht deutlich, dass Geflüchtete keine Zeit haben, die Deutsche Sprache zu erlernen bevor sie nach Deutschland kommen. Sie betont auch, dass die Ausländerbehörde ausdrücklich eine Behörde für Ausländer ist.
Es sollte auch geprüft werden, wie die Terminvergabe der Ausländerbehörde optimiert werden kann. Ggf. kann bei der Buchung eines Termins angegeben werden, ob der Wunsch nach einem Dolmetscher besteht.
Frau Laabs bittet zu prüfen, wie die Anwendung des Videodolmetschens auf die Ausländerbehörde ausgeweitet werden kann. Sie findet es problematisch, dass die Ausländerbehörde nichts dagegen unternimmt, wenn Kinder für ihre Eltern dolmetschen.
Frau Reimers fragt, wie viele Mitarbeitende in der Ausländerbehörde welche Sprachen sprechen.
Frau Meier verweist auf das Elternrecht. Sie möchte daher rechtlich prüfen, ob hier die Ausländerbehörde eingreifen und dies verbieten kann. Gemeinsam mit der Ausländerbehörde muss geprüft werden, ob ein Arbeitsplatz so organisiert werden kann, dass als Ausnahme ein Videodolmetschen erfolgen kann.
Herr Meier teilt mit, dass es eine russisch sprechende Mitarbeiterin, einen türkisch sprechenden Mitarbeiter sowie mehrere englisch sprechende Mitarbeitende in der Ausländerbehörde gibt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass in der Ausländerbehörde künftig
Beratungsgespräche, Belehrungen, Hinweise zu Mitwirkungspflichten und alle anderen Amtshandlungen in einer Sprache vorgenommen werden, die die Kund*innen der Ausländerbehörde verstehen.
Dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Bei Bedarf (z.B. bei offensichtlichen Verständigungsproblemen oder auf ausdrücklichen Wunsch) sollen mündliche Übersetzungen durch den Einsatz von Videodolmetscher*innen angeboten werden.
2. Falls die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Videodolmetsch-Diensten in der Ausländerbehörde noch nicht gegeben sind, sind diese unverzüglich zu schaffen.
3. Das Angebot des Videodolmetschens soll durch mehrsprachige Aushänge in der Ausländerbehörde transparent gemacht werden.
4. Der Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Sprachmittler*innen soll künftig untersagt werden.
Der Oberbürgermeister soll die Stadtverordneten über die ergriffenen Maßnahmen im April 2020 unterrichten.