20.02.2020 - 3.6 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt", Abwägungsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll beigefügt ist.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan und an der Flächennutzungsplan-Änderung wurde in der Zeit vom 4.6.2019 bis 12.7.2019 durchgeführt. Im Ergebnis hat sich ein Änderungsbedarf für Flächen ergeben, die sich im Eigentum des Filmparks Babelsberg befinden. Für die Flächen des Filmparks werden mit der Abwägungsentscheidung die Grundlagen zur Vorbereitung für weitere Investitionen geschaffen.

Eine nochmalige Anpassung der Flächennutzungsplan-Änderung hingegen hat sich aus der öffentlichen Beteiligung nicht ergeben, sodass mit dem Beschluss dieses Verfahren abgeschlossen werden soll.

 

 

Herr Walter bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein und begründet ihn.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kreuzung Großbeerenstraße/August-Bebel- Straße/Wetzlarer Straße/Bahnhof Medienstadt auf den zukünftigen Bedarf hin zu planen und schrittweise umzusetzen:

 

Folgende Aspekte sollen dabei Beachtung finden:

 

-          Sicherheit in den Querungen der Straßenzüge, des Zugangs zum Bahnhof sowie in der Bahnunterquerung (zu Fuß, mit dem Rad, insbesondere Schulwegsicherung)

-          Zukünftige Tram-Linie

-          Regelung für den Autoverkehr

-          Perspektivische Ansätze für eine Unterführung der Bahnlinie

 

 

Herr Adler bittet um Auskunft, was genau unter dem Begriff medienorientiert zu verstehen ist und wer dies definiert.

 

 

Frau Thiel erkundigt sich, inwieweit der Beirat für Menschen mit Behinderung beteiligt wird. Speziell im Hinblick auf die Installierung eines Blindenleitsystems.

 

 

Frau Holtkamp geht auf die Nachfragen ein und weist darauf hin, dass der Bebauungsplan konkrete Umsetzungen, so auch Blindenleitsysteme, nicht behandelt. Solche präzisen Fragen werden zum Zeitpunkt der Umsetzung ausgearbeitet.

 

 

(Frau Dr. Laabs anwesend ab 19:49 Uhr Herr Pfrogner nimmt weiterhin als stimmberechtigtes Mitglied teil)

 

 

Frau Dr. Laabs erklärt, den Beirat für Menschen mit Behinderung zu beteiligen sei grundlegend und bittet die Verwaltung, entsprechenden Kontakt aufzunehmen.

 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Walter, wo die Festsetzungen zu Grünflächen zu finden sind, gibt Frau Holtkamp an, dass sie in der Vorlage enthalten sind und im Zuge der weiteren Betrachtungen nochmals auf den Prüfstand gestellt werden.

 

 

Auf mehrere Nachfragen von Herrn Pfrogner geht Frau Holtkamp ein.

 

Ihn interessiert besonders ein Querschnitt, welche Räume dort durch die geplante Gestaltung für Fußnger entstehen. Herr Pfrogner bittet dies im kommenden SBWL-Ausschuss zu visualisieren.

 

 

Frau Dr. Laabs erkundigt sich u.a. zum Emissions- und Baumbestandsschutz.

 

 

Frau Holtkamp teilt zum Emissionsschutz mit, dass die entsprechenden Gutachterempfehlungen aufgenommen wurden. Zur Thematik der Baumbestände wird in der weiteren Planung auf die Grünallee eingegangen.

 

 

Bezüglich des Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen teilt Herr Niehoff auf Nachfrage von Herrn Walter mit, dass der Knoten als sicher eingestuft wird. Das gilt auch im Hinblick auf die geplante Umgestaltung, da hier bereits eine Ampelanlage die Verkehre regelt. Lichtsignalanlagen sind die Maßnahme, die die chste Sicherheit bietet. Darüber gibt es keine mehr.

 

 

Nach den Aussagen von Herrn Niehoff lässt Herr Walter seinen Ergänzungsantrag im hiesigen Ausschuss nicht abstimmen und nimmt ihn stattdessen nochmals zur Beratung mit in die Fraktion.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Anregungen der Bürger aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplans Nr. 119 „Medienstadt“ (gemäß Anlagen 2, 3 und 4 A) entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan-Entwurf (siehe Anlage 4 B) ist entsprechend zu ändern und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Medienstadt" (22/17) entschieden (siehe Anlagen 5 und 6).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung " Medienstadt" (22/17) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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