25.02.2020 - 4.1 Bürgerhaushalt Potsdam 2020/21 'TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
vertagt
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Herr Aglaster (Bereich Steuern) erläutert die Höhe der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Potsdam im Vergleich zum Durchschnitt anderer vergleichbarer Städte. Er macht dabei deutlich, dass die Hundesteuer seit dem 01.07.2013 unverändert ist. Steuermaßstab ist hierbei die Anzahl der gehaltenen Hunde bzw. die Einstufung als gefährlicher Hund. Eine Steuerbefreiung aufgrund der Größe der Hunde ist in der Satzung nicht vorgesehen.

 

Herr Walter fragt, ob die Hundeanmeldungen in gleicher Größe gewachsen sind, wie die Zahl der Einwohner.

 

Herr Aglaster erklärt, dass aktuell 6.414 Hunde angemeldet sind.

 

Herr Roggenbuck fragt, ob es eine Kostenaussage gibt, was die Entfernung der Hinterlassenschaften  der Hunde kostet.

 

Herr Aglaster stellt klar, dass diese Kosten nicht von den Steuern gedeckt werden. Die Hinterlassenschaften sind durch den Hundehalter zu beseitigen.

 

Frau Dr. Laabs weist darauf hin, dass die Einbringung des Bürgerhaushaltsantrages auf dem Irrtum beruht, dass die Hundesteuer für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde dient.

 

Herr Eichert bittet um eine Aussage, was es kostet, die Hundesteuer zu erheben und welche Kosten entstehen bei der Bereitstellung der Hundetüten. Er fragt weiter, was es die LHP kostet, wenn die Straßenreinigung ausgeweitet werden muss, um die Hinterlassenschaften zu beseitigen, die liegenbleiben sind zu beseitigen, weil Hundehalter ihrer Pflicht nicht nachkommen.

 

Frau Dr. Laabs stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte zur Entsorgung des Unrates von der Straße.

 

Herr Friese stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung:

 

Mehrheitliche mit 7 Zustimmungen und 1 Enthaltung angenommen.

 

Die Drucksache wird zurückgestellt.

 

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