21.01.2020 - 4.8 Flächen für die Partygärten sichern

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Niekisch bringt den Antrag als Prüfauftrag ein.

 

 

Herr Goetzmann informiert, dass die Zulässigkeit von Partygärten im Bebauungsplan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ innerhalb der zum Volkspark gehörenden öffentlichen Parkanlage planungsrechtlich gesichert ist und verweist auf das Planungskonzept Volkspark 2020. Auf die Nachfrage von Herrn Pfrogner zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten geht Herr Goetzmann ein.

 

Er empfiehlt von weiteren Überlegungen abzusehen und abzuwarten, was die Machbarkeitsstudie zur Biosphäre ergibt. Sollte das Ergebnis sein, dass diese Flächen in Anspruch genommen werden, dann könne man weitere Überlegungen anstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt einen vorschnellen Prüfauftrag zu beantragen, sei hingegen nicht zielführend.

 

 

Herr Dr. Niekisch stellt den Antrag bis zur Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie zurück.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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