11.02.2020 - 6 Sonstiges

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Auf die eingangs von Herrn Pfrogner gestellte Frage, ob und inwieweit der Urteilstext zum Bebauungsplanverfahren Nr. 125 „Griebnitzsee“ den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann, antwortet Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung).

 

 

Voraussetzung für die Ausreichung ist eine entsprechende Anonymisierung. Aktuell liegt erst ein Urteil vor. Herr Goetzmann informiert, dass die Verwaltung nach Kenntnis aller Unterlagen eine Mitteilungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorbereiten wird. Dabei wird es auch die Gelegenheit geben, die Urteile einzusehen. Er schlägt vor, den Wunsch solange zurückzustellen.

 

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