11.02.2020 - 5.1 BE gemäß Auftrag aus SBWL-A. 12.11.19 zur Aufst...

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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die Beratung zur Mitteilungsvorlage 19/SVV/1104 im Ausschuss im November des vergangenen Jahres. Ergänzend wurde gebeten zu prüfen, ob durch eine mögliche Änderung der Erhaltungssatzung Brandenburger Vorstadt oder der Denkmalbereichssatzung Innere Brandenburger Vorstadt ein verstärkter Schutz der hier vorhandenen privaten Höhe von einer zusätzlichen Bebauung möglich wäre. Der erbetene Sachstand ist den Ausschussmitgliedern mit den Unterlagen zur Sitzung zugegangen.

 

 

Auf Rückfragen der Ausschussmitglieder gibt Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) Erläuterungen zu den im Plan vorgenommenen farblichen Markierungen der städtebaulich relevanten Flächen mit privaten Höfen bzw. Blockinnenbereichen:

 

-          rot markierte Flächen (kein Schutz über die Erhaltungssatzung möglich, jedoch stellt sich hier auch die Frage, ob überhaupt Baurechte bestehen)

 

-          grün markierte Flächen (Flächen, bei denen nach § 172 BauGB/ Erhaltungssatzung ein Schutz möglich ist)

 

-          gelb markierte Flächen (kritischer Bereich, kaum bzw. keine Steuerung über § 172 BauGB möglich)

 

 

Der politische Wille wird beachtet und bereits in der Beratung der Bauherren berücksichtigt.

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