11.02.2020 - 4.1 Anwendung des § 31 (2) des Baugesetzbuches zur ...

Beschluss:
zurückgezogen
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Der Antrag ist bereits wiederholt in ausführlicher Form im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes thematisiert worden. Die nochmalige Wiedervorlage wurde erbeten, um auch dem Ortsvorsteher Groß Glienicke die Anwesenheit bei der Abstimmung zu ermöglichen.

 

 

Herr Sträter, Ortsvorsteher Groß Glienicke, geht nochmals auf das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ein. Er zieht im Ergebnis den Antrag zurück und äert sein Bedauern, über die unzureichende Zusammenarbeit zwischen der Fachverwaltung und dem Ortsbeirat in dieser Angelegenheit.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) weist den Vorwurf der mangelnden Unterstützung zurück und verweist auf die erfolgte Beratung (siehe auch detaillierte Erläuterungen zu den Möglichkeiten/Angeboten - Mitteilungsvorlage 19/SVV/0877) und in den Protokollen der vergangenen Sitzungen). Mit Nachdruck verweist Herr Goetzmann auf die Vorschriften des Gesetzgebers zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens, welche sowohl für die Aufstellung etc. als auch für eine Aufhebung bestehen.

 

Herr Pahnhenrich weist darauf hin, dass der Antrag von vornherein unzulässig war, weil er von einem falschen Antragsteller bei einer unzuständigen Stelle gestellt wurde.

 

Ein Antrag nach § 31 (2) BauGB auf Abweichung von den Festsetzungen eines B-Planes kann nur durch den Bauherrn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Diese ist auch zuständig für die Entscheidung.

 

Auf ausdrückliche Nachfrage von Herrn Pahnhenrich wurde seiner Rechtsauffassung durch die Verwaltung nicht widersprochen. 

 

Frau Reimers stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt zu beenden, da der Antrag durch den Antragsteller zurückgezogen worden ist und die Thematik bereits mehrfach umfangreich im Ausschuss diskutiert worden ist.

Dafür und dagegen spricht niemand.

Dem Geschäftsordnungsantrag wird mit 6/1/1 zugestimmt.

 

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