11.02.2020 - 4.2 Treibhausgasneutralität neuer Investitionen

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Dr. Zöller erinnert an die in früherer Sitzung erfolgte Diskussion. Die Hinweise aufgreifend, ist der Antrag qualifiziert worden, welchen er als neue Fassung für die Kooperation einbringt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, bis Dezember 2020 darzustellen, wie es möglich wird, bei Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Kraftwerke keine neuen Treibhausgasemissionen zu erzeugen.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

 

1. Gebäudebetrieb

 

Bei Gebäudeneubau oder dem Tausch der zentralen Heizanlage bzw. Klimaanlage ist zu gewährleisten, dass durch den Betrieb des Gebäudes in den Bereichen Heizung, Kühlung, Technik und Stromversorgung keine Treibhausgasemissionen entstehen. Z.B. können zur Wärmeversorgung des Gebäudes erneuerbare Energien (hier jeweils in der Definition des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) eingesetzt werden oder Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Öl- und mit fossilem Erdgas betriebene Heizungen werden nicht mehr installiert. Die Gebäude werden mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.

 

2. Gebäudeerrichtung und -sanierung

 

r die Neuerrichtung, die Sanierung oder den Umbau von Gebäuden ist, wo baulich sinnvoll, an Stelle von Zement ein klimafreundlicher Werkstoff wie z.B. Holz zu verwenden. Es sind geeignete bestverfügbare Standards zu „nachhaltigem Bauen“ anzuwenden, die u.a. gewährleisten, dass die Baumaterialien später möglichst getrennt und wiederverwertet werden können.

 

3. Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen

 

Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen und Maschinen wird gewährleistet, dass diese im Betrieb keine Treibhausgasemissionen erzeugen. Z.B. können Dienstfahrräder eingesetzt werden oder Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Maschinen, die elektrisch mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Nicht gewährleistet wird ein emissionsfreier Betrieb bspw. durch Hybridautos oder durch Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.

 

4. Errichtung von Kraftwerken

 

Bei der Neuerrichtung von Kraftwerken zur Strom- bzw. Wärme-/Kälteerzeugung oder dem Austausch wesentlicher Komponenten wird gewährleistet, dass diese bei der Energiewandlung in Strom keine Treibhausgasemissionen erzeugen.

 

5. Ausschreibung von Stromlieferverträgen

 

Bei der Ausschreibung von Stromlieferverträgen wird weiterhin gewährleistet, dass der zu liefernde Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

 

6. gliche Unvermeidbarkeit und Kompensation

 

Sollte aus Sicht der jeweiligen Verwaltungseinheit oder eines kommunalen Unternehmens eine treibhausgasneutrale Investitionslösung nicht möglich sein, ist die Klimakoordinierungsstelle zur Beratung zu konsultieren.

Falls auch die Klimakoordinierungsstelle keine treibhausgasneutrale Lösung findet, erfolgt ein regelmäßiger Ausgleich der neuen Treibhausgasemissionen, z.B. durch eine Investition in die Wiedervernässung von Mooren in Brandenburg, welche als Treibhausgassenke wirken.

 

7. Kommunale Unternehmen

 

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter des Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt die gleichen Regelungen für die kommunalen Unternehmen zu bewirken, soweit dort noch nicht auf den Weg gebracht.

 

 

Herrkel erinnert an seinen Antrag aus November 2019 und bittet diesen abzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der vorliegende Antrag möge geändert werden in folgende Fassung:

Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, bis April 2020 darzustellen, wie es möglich wird, bei Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Kraftwerke eine deutliche Verringerung neuer Treibhausgasemissionen zu erreichen.

 

Das bedeutet im Einzelnen Optimierungen in folgenden Bereichen:

  1. Gebäudebetrieb
  2. Gebäudeerrichtung
  3. Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen
  4. Errichtung von Kraftwerken
  5. Ausschreibung von Stromlieferverträgen
  6. Mögliche Kompensation
  7. Kommunale Unternehmen

Der Oberbürgermeister als Gesellschafter der LH Potsdam wird beauftragt die gleichen Ziele für die kommunalen Unternehmen zu verfolgen.“

 

 

Herr Jäkel betont, dass die Bemühungen zum Klimaschutz verstärkt werden müssen und gleichwohl die Formulierung technisch und wirtschaftlich umsetzbarer Ziele erforderlich sei.

 

 

Frau Hüneke, Herr Pfrogner und Frau Reimers sprechen sich für den Antrag der Kooperation aus. Die Prüfung bis zum Jahresende unter der Prämisse der im Antrag aufgeführten Punkte sei erforderlich. Hier gehe es um künftige Investitionen, um sich diesem Ziel zu verpflichten.

 

 

Herr Said hinterfragt die Punkte 3 und 5 des Kooperationsantrages und hält eine Streichung für sinnvoll.

 

 

Herr Matz macht deutlich, dass mit dem Kooperationsantrag der Auftrag an die Verwaltung erfolge, darzustellen, wie die Umsetzung möglich sei und spricht sich dafür aus. Lediglich zum Punkt 1 regt er an, eine Änderung in „grundsätzlich fossile Energieträger“ vorzunehmen.

 

 

Frau Dr. Günther nimmt Bezug auf den Masterplan Klimaschutz Potsdam und erkundigt sich nach der Einbindung des neu gebildeten Klimarates.

 

 

Herr Rubelt teilt zur Perspektive der ihm unterstellten Koordinierungsstelle Klimaschutz mit, dass diese eingebunden sei und in enger Zusammenarbeit dem Klimarat stehe.

 

 

Herr Dr. Niekisch spricht sich für den Änderungsantrag von Herrn Jäkel aus.

 

 

Der Änderungsantrag von Herrn Jäkel wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: 2/6/0 damit abgelehnt

 

 

Die neue Fassung des Kooperationsantrages wird in ungeänderter Form zur Abstimmung gestellt. Herr Dr. Zöller bittet die Anregung von Herrn Matz im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität zu thematisieren.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, bis Dezember 2020 darzustellen, wie es möglich wird, bei Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Kraftwerke keine neuen Treibhausgasemissionen zu erzeugen.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

 

1. Gebäudebetrieb

 

Bei Gebäudeneubau oder dem Tausch der zentralen Heizanlage bzw. Klimaanlage ist zu gewährleisten, dass durch den Betrieb des Gebäudes in den Bereichen Heizung, Kühlung, Technik und Stromversorgung keine Treibhausgasemissionen entstehen. Z.B. können zur Wärmeversorgung des Gebäudes erneuerbare Energien (hier jeweils in der Definition des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) eingesetzt werden oder Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Öl- und mit fossilem Erdgas betriebene Heizungen werden nicht mehr installiert. Die Gebäude werden mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.

 

2. Gebäudeerrichtung und -sanierung

 

r die Neuerrichtung, die Sanierung oder den Umbau von Gebäuden ist, wo baulich sinnvoll, an Stelle von Zement ein klimafreundlicher Werkstoff wie z.B. Holz zu verwenden. Es sind geeignete bestverfügbare Standards zu „nachhaltigem Bauen“ anzuwenden, die u.a. gewährleisten, dass die Baumaterialien später möglichst getrennt und wiederverwertet werden können.

 

3. Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen

 

Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen und Maschinen wird gewährleistet, dass diese im Betrieb keine Treibhausgasemissionen erzeugen. Z.B. können Dienstfahrräder eingesetzt werden oder Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Maschinen, die elektrisch mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Nicht gewährleistet wird ein emissionsfreier Betrieb bspw. durch Hybridautos oder durch Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.

 

4. Errichtung von Kraftwerken

 

Bei der Neuerrichtung von Kraftwerken zur Strom- bzw. Wärme-/Kälteerzeugung oder dem Austausch wesentlicher Komponenten wird gewährleistet, dass diese bei der Energiewandlung in Strom keine Treibhausgasemissionen erzeugen.

 

5. Ausschreibung von Stromlieferverträgen

 

Bei der Ausschreibung von Stromlieferverträgen wird weiterhin gewährleistet, dass der zu liefernde Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

 

6. Mögliche Unvermeidbarkeit und Kompensation

 

Sollte aus Sicht der jeweiligen Verwaltungseinheit oder eines kommunalen Unternehmens eine treibhausgasneutrale Investitionslösung nicht möglich sein, ist die Klimakoordinierungsstelle zur Beratung zu konsultieren.

Falls auch die Klimakoordinierungsstelle keine treibhausgasneutrale Lösung findet, erfolgt ein regelmäßiger Ausgleich der neuen Treibhausgasemissionen, z.B. durch eine Investition in die Wiedervernässung von Mooren in Brandenburg, welche als Treibhausgassenke wirken.

 

7. Kommunale Unternehmen

 

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter des Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt die gleichen Regelungen für die kommunalen Unternehmen zu bewirken, soweit dort noch nicht auf den Weg gebracht.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11013&TOLFDNR=129541&selfaction=print