11.02.2020 - 5.4 Information zur Umsetzung des Beschlusses 19/SV...

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Herr Stefan Blumenthal (Initiative „Wiedereröffnung Uferweg nördliche Speicherstadt“) nimmt das Rederecht wahr. Er berichtet, dass er Akteneinsicht beantragt habe, welche ihm jedoch nicht vollständig gewährt werden konnte (durch teilweise beim Umzug des Fachbereiches verloren gegangene Unterlagen). Er sieht Differenzen in den für ihn einsehbaren Akten und nicht nachvollziehbare Widersprüche und bittet um den schnellstmöglichen Lückenschluss im Uferweg Speicherstadt.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) zeigt anhand eines Planes die Wegeführungen (der Plan wird der Niederschrift als Anlage beigefügt). Der grünmarkierte Wegebereich ist der geförderte Uferweg. Er kann während der Zeit der Baustelle uneingeschränkt genutzt werden. Der rotmarkierte Wegebereich kann erst freigegeben werden, wenn sich die Baustelle ihrem Ende nähert und die Uferwand und der Uferweg hergestellt sind. Die angesprochene Frage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beinhaltete die Erklärung, ob die Landeshauptstadt Potsdam die Planungsabsicht der durchgehenden Uferwegeführung aufrecht erhalten möchte. Diese Frage wurde mit ja beantwortet. Jedoch ist die Umsetzung im Moment nur eingeschränkt  möglich. Es ist kein Rückbau des geförderten Uferweg beabsichtigt. Der Erschließungsvertrag sieht vor, dass der Investor die Uferwand mit dem Uferweg an die LHP übergibt, wenn  80 % des Hochbaus fertiggestellt sind. Die Stadt finanziert die öffentliche Uferzone, der Investor finanziert die innere Erschließung mit den Grünflächen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Wegewitz zur Entfernung der Spundwand, antwortet Herr Schenke. Es ist beabsichtigt die gesamte Uferzone zu entfernen, eine neue Uferwand zu errichten und den Weg oben auf der Krone zu bauen.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11013&TOLFDNR=129666&selfaction=print