11.02.2020 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt", Abwägungsb...

Beschluss:
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Eingangs werden die erteilten Rederechte wahrgenommen.

 

 

Frau Andrea Peters (Vorstandsvorsitzende media:net Berlin Brandenburg e.V.) wirbt für die Entwicklung dieses Standortes zu einem Mediatech Hub-Standort. Dafür werden Flächen benötigt, welche sich an den Medien der Wirtschaft orientieren. Der Fokus sollte auf Gewerbeflächen gelegt werden, um Sondergebiete vorzuhalten, die vor allem für medien- und IT-affines Gewerbe geeignet sind.

 

 

Herr Dr. Carl Woebcken (Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender Studio Babelsberg AG) bestätigt den Fortschritt bei der Bearbeitung des Bebauungsplanes. Wichtig sei es, Rahmenbedingungen für Film und Fernsehen zu schaffen und verweist auch auf die starke Nachfrage nach Kinofilmen. Anhand eines Luftbildes erläutert er, dass die Werkseinfahrt künftig an anderer Stelle geplant sei. In diesem Zusammenhang macht Herr Dr. Woebcken aufmerksam, dass sich Teile des vorherigen Bebauungsplanes Nr. 41 Medienstadt Babelsberg“ nicht im Bebauungsplan Nr. 119 Medienstadt“ wiederfinden und nimmt u.a. Bezug auf Einschränkungen in den Bauhöhen, Grünfestsetzungen und den Lärmschutz.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Siehrt aus, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Medienstadt Babelsberg geschaffen werden sollen, die den gewandelten Standortbedingungen entspricht. Ein wichtiges städtebauliches Ziel zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist die Entwicklung einer gemischten Nutzung mit dem klaren Schwerpunkt auf Medien und Forschung. Die bisherigen Anpassungen im Bebauungsplanverfahren sind insbesondere auf die im Eigentum der Filmpark Babelsberg GmbH befindlichen Flächen gerichtet. Damit soll zum einen der Filmpark Babelsberg als wichtiger Baustein der medienbezogenen und touristischen Angebote der Landeshauptstadt Potsdam durch zusätzliche Freizeit- und Gewerbenutzungen dauerhaft gestärkt werden und zum anderen in den Randbereichen des Geltungsbereichs für Potsdam wichtige Wohnungen errichtet werden. In diesem Zusammenhang wurden entgegenstehende Festsetzungen der rechtsverbindlichen 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“r die im Eigentum der Filmpark Babelsberg GmbH befindlichen Flächen modifiziert bzw. ergänzt. Erste konkrete Vorhaben könnten damit vorbereitet und umgesetzt werden, wie zum Beispiel der Neubau des Depots für die Filmuniversität und die Errichtung eines Parkhauses. Der Bebauungsplan sieht auch einen Standort für eine Grundschule vor. Die Entscheidung zur Realisierung der Schule erfolgt in Abhängigkeit der Ergebnisse der noch laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Besonderes Augenmerk liegt aber auch auf der Stärkung des Medienstandortes als Kern des MediaTech Hubs Potsdams. Dazu sollen durch die Sicherung geeigneter gewerblicher Bauflächen beste Rahmenbedingungen für die Ansiedlung weiterer Medien- und IT- Unternehmen und -Dienstleister geschaffen werden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde diese Anforderung von Unternehmen und Institutionen noch einmal deutlich verstärkt. Im Ergebnis der Abwägung wird mit der Sicherung der gewerblichen Bauflächen und der konsequenten Orientierung auf Medientechnologien sowohl in der Begründung des Bebauungsplans als auch bei den textlichen Festsetzungen diesen Stellungnahmen Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang ergibt sich nach den Stellungnahmen weiterer maßgeblicher Beteiligter noch erheblicher planerischer Bedarf, auf den Frau Holtkamp im Detail eingeht (siehe auch Anlage 1 in der Vorlage). Frau Holtkamp ergänzt, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen abgegeben worden sind, die eine nochmalige Anpassung der Flächennutzunsplanänderung erforderlich machen. Aus diesem Grund soll mit dem Beschluss (Punkt 4) das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung abgeschlossen werden.

 

 

Anschließend wird mittels einer filmischen Sequenz die Simulation der künftigen Tramführung mit Angaben zur Straßenbreite und zu Gebäudehöhen links und rechts gezeigt, um eine räumliche Orientierung zu den Straßenprofilen zu ermöglichen.

 

 

Frau Hüneke dankt für die Ausführungen und die 3D-Simulation. Aufgrund der umfangreichen Unterlagen regt sie an, heute eine 1. Lesung vorzunehmen, um sich noch ausführlich mit dem Material befassen zu können.

 

 

Auf verschiedene Rückfragen und Hinweise von den Ausschussmitgliedern Frau Hüneke, Herrn Pfrogner, Frau Reimers und Herrn Schulz wird verwaltungsseitig eingegangen.

 

 

Herrn Schatz (Filmpark Babelsberg) wird auf seine Bitte das zusätzliche Rederecht erteilt. Er bestätigt den großen Handlungsbedarf und verweist auf die intensive Zusammenarbeit mit der Verwaltung in den letzten Jahren. Die Beschlussfassung in der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sollte ermöglicht werden.

 

 

Frau Hüneke stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage 20/SVV/0061 heute in erster Lesung zu behandeln. Die abschließende Lesung könne dann am 25.2.20 erfolgen, so dass die Beschlussfassung in der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung möglich sei.

Herr Dr. Niekisch spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag. Die Vorlage sei ausgewogen, von daher sei keine Verschiebung erforderlich.

Herr Rubelt empfiehlt dem Vorschlag von Frau Hüneke zu folgen.

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 6/2/0 angenommen.

 

 

Die Folie mit den Straßenraumprofilen in der Großbeerenstraße wird den Ausschussmitgliedern kurzfristig als Anlage zur Niederschrift zugesandt.

 

 

Die abschließende Lesung erfolgt in der Ausschusssitzung am 25.2.2020.

 

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Anlagen