25.02.2020 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt", Abwägungsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die Einbringung der Vorlage in der vergangenen Sitzung, in welcher gebeten worden ist, weitere Fragen in Vorbereitung auf die heutige Sitzung an die Verwaltung zu übermitteln.

 

 

Eingegangen ist die Bitte, die Straßenquerschnitte für den östlichen Teil der Großbeerenstraße zu zeigen, um die Aufteilung der Flächen für Tram, Verkehrsraum und Bäume beurteilen zu können. Anhand einer Präsentation (wird auf Bitte von Herrn Pfrogner der Niederschrift beigefügt) wird deutlich, dass sich die Verkehrsräume in einem ausgewogenen Verhältnis befinden.

 

 

Auf Rückfragen von Frau Hüneke und Herrn Gericke zu den Straßenbäumen und zur Erschließung geht Frau Holtkamp ein.

 

 

Frau Reimers bittet dem abweichenden Votum des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität nicht zu folgen.

 

 

Herr Jäkel und Herr Dr. Niekisch unterstützen den Bebauungsplan und empfehlen eine Zustimmung.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Anregungen der Bürger aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplans Nr. 119 „Medienstadt“ (gemäß Anlagen 2, 3 und 4 A) entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan-Entwurf (siehe Anlage 4 B) ist entsprechend zu ändern und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Medienstadt" (22/17) entschieden (siehe Anlagen 5 und 6).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung " Medienstadt" (22/17) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen