10.03.2020 - 4.1 Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe

Beschluss:
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Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage 20/SVV/0223 anhand einer Präsentation ein und führt aus, dass es sich hier um die Ergänzung der Leitlinie für Grundstücksverkäufe handelt. Die wesentliche Neuerung ist, dass städtische Grundstücke, die für den Geschosswohnungsbau geeignet sind, zukünftig in der Regel im Rahmen von Konzeptverfahren verkauft werden sollen. Dabei wird für größere Flächen der „Potsdamer Drittelmix" vorgeschlagen, der Anteile für geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbau vorgibt. Einzelne städtische Flächen sollen ausschließlich für geförderten oder preisgedämpften Wohnungsbau veräert werden. Die neue Leitlinie soll einen Beitrag leisten, dass das Wohnen in Potsdam für alle bezahlbar bleibt. Potsdam steuert bei den Grundstücksverkäufen um, vom Verkauf zum Höchstpreis hin zu Auflagen und Verpflichtung, bezahlbares Wohnen anzubieten. Zu den obersten wohnungs- und stadtpolitischen Zielen gehört die Dämpfung der Mietentwicklung und die Versorgung mit sozialem und bezahlbarem Wohnraum. Bisher wurden Grundstücke in Potsdam überwiegend im Höchstgebotsverfahren vergeben. Das bedeutet, dass derjenige, der den höchsten Preis bietet, den Zuschlag für das Grundstück erhält. Um für den geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbau möglichst preiswerte Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sollen künftig gezielt die Möglichkeiten der Genehmigungsfreistellungsverordnung des Landes Brandenburg ausgeschöpft werden. Der Wechsel vom Höchstgebot zur Konzeptvergabe ist insofern ein wichtiges Signal, als dass bei Grundstücksverkäufen für Geschosswohnungsbau nun überwiegend geförderter oder preisgedämpfter Mietwohnungsbau möglich sein wird. Für die langfristige Perspektive einer bezahlbaren Wohnraumversorgung werden die Pro Potsdam und die Wohnungsbaugenossenschaften gestärkt.

 

Herr Wolfram ergänzt, dass städtische Grundstücke grundsätzlich nicht veräert werden. Sie dienen der Deckung von Flächenbedarfen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Nur falls Flächen für die öffentliche Daseinsvorsorge entbehrlich sind, ist eine Veräerung möglich (Entbehrlichkeitsprüfung).

 

Die Kombination des besonderen Städtebaurechts in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten mit dem Instrument des Erbbaurechtes wäre zwar rechtlich möglich, aber mit der derzeitigen Haushaltslage praktisch kaum umsetzbar, da die Verkaufserlöse für die Umsetzung der Maßnahme benötigt werden. Herr Wolfram macht aufmerksam, dass das Erbbaurecht auch gegenüber der Einlage von Flächen an die ProPotsdam oder dem preisreduzierten Verkauf an die Genossenschaften keine Vorteile r das bezahlbare Wohnen biete. Ein möglicher Anwendungsfall für Erbbaurecht sind allerdings solche Projekte, bei denen das Erbbaurecht Entlastung beim Eigenanteil bietet, weil das Grundstück nicht erworben werden muss. Diese Fälle sind durch die Leitline (Punkt 1f) abgedeckt.

 

 

Herr Berlin erinnert an den bereits vor längerer Zeit eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE 19/SVV/0608 mit folgendem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Leitlinie Grundstücksverkäufe zu überarbeiten.

Die Möglichkeit von Konzeptausschreibungen soll vorrangig in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit sollen auch klar definierte, nachvollziehbare Bedingungen bei Vergabe nach Konzept formuliert werden. Ferner soll die Vergabe in der Regel in Erbbaupacht erfolgen.

Die überarbeitete Richtlinie ist der Stadtverordnetenversammlung im ersten Quartal 2020 vorzulegen.“

und bringt diesen ein.

 

 

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Herr Gericke, Herr Kirsch, Frau Reimers, Herr Berlin, Herr Dörschel, Herr Pfrogner, Herr Tomczak sowie Frau Dr. Chwolik-Lanfermann und hinterfragen insbesondere, wo und in welcher Größe es städtische Flächen zur Anwendung der Leitlinie gebe und wie die Prüfung der Entbehrlichkeit erfolge.

 

 

Herr Rubelt macht deutlich, dass es sich hier um eine Erweiterung der vorhandenen Leitlinie handelt, um neue Grundlagen r ein bezahlbares, preisgedämpftes Wohnen zu schaffen. Dafür sind Grundstücke erforderlich. Die Instrumente sind darauf gerichtet, dieses Ziel zu erreichen. Er bestätigt, dass nicht so viele Flächen verfügbar sind und die Entwicklung durch die städtische Gesellschaft Vorrang habe. Flächen, für die es kein Baurecht gibt, sind noch zu entwickelnde Flächen und verweist hier auf eine aktive Bodenpolitik.

 

 

Herr Berlin äert, dass Mietpreisbindungen über 15 oder 20 Jahre nicht die gewünschte Lösung darstellen. Spätestens bei einem Verkauf wäre die Subventionierung obsolet.

 

 

Herr Pfrogner sieht die Leitlinien als grundsätzliche Voraussetzung, wie die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Vermögen umgehen wird und wird die Durchführung einer Anhörung beantragen, in welcher Experten unter der Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung die Gelegenheit erhalten sollen,

die Vorschläge der Verwaltung zu bewerten. Jeder Fraktion sollte ermöglicht werden, Experten zu benennen, um ein umfängliches Meinungsbild zu erhalten. Erst danach könne die Entscheidung zu den vorliegenden Drucksachen gefasst werden.

 

 

Herr Dr. Niekisch verweist im Namen der CDU-Fraktion auf die Zielstellung, ausreichend Wohnraum in allen Segmenten zur Verfügung zu stellen.

 

 

Herr Kirsch entgegnet, dass die Stadt derzeit nur Flächen entwickeln könne, die  sich in ihrem Eigentum befinden und sieht keine Veranlassung, Flächen an Genossenschaften zu verkaufen.

 

 

Herr Rubelt hält ein Expertenhearing nicht für erforderlich und verweist auf die vorgenommenen sehr intensiven Abstimmungen und das „ndnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“. Dem Bündnis gehören unter anderem die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, die ProPotsdam, der Arbeitskreis StadtSpuren und die Mieterverbände an.

 

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Pahnhenrich informiert Herr Wolfram, dass die Leitlinie Regeln für die Verwaltung formuliert, sie gilt nicht unmittelbar für Käufer. r den Käufer ist die Grundlage der Kaufvertrag, ggf. auch eine entsprechende Grundbuchabsicherung, wenn Bindungen vereinbart werden. Ein späterer Wegfall oder Änderung der Leitlinie hätte keine Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge.

 

 

Herr Jäkel bestätigt, dass bezahlbares Wohnen ein wichtiges Ziel sei und der Entwurf der Verwaltung eine hohe Qualität aufweise und verweist auf den Beginn der Formulierung in der Anlage 1 1 c), dass „städtische Grundstücke grundsätzlich nicht veräert werden“. Preiswertes Wohnen anzubieten und zu sichern ist eine Spezialität der Wohnungsgenossenschaften.

 

 

Herr Tomczak greift den Hinweis auf, dass die Leitlinie in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten nicht unmittelbar anwendbar sei und bittet um Auskunft, welche Spielräume für eine aktive Bodenpolitik bestehen und wann dazu Aussagen zu erwarten sind.

 

 

Frau Dr. Chwolik-Lanfermann hält, der Diskussion im Ausschuss folgend, ein Expertenhearing nicht für erforderlich.

 

 

Frau Reimers pflichtet Herrn Jäkel bei. Die Pro Potsdam sei ein wichtiger Baustein und insbesondere die Genossenschaften können von der hier vorgelegten Ergänzung zur Leitlinie profitieren. Auch in der Entwicklung von Flächen können die Akteure zum Zuge kommen.

 

 

Herr Pfrogner bestätigt, dass auch nach seiner Wahrnehmung die Genossenschaften eher an Erwerb als an Erbbaurechten interessiert seien. Aber es sei grundsätzliche die Frage zu klären, was die Stadt mit ihren Grundstücken erreichen wolle. Hierzu bedarf es der Untersetzung von Experten.

 

 

Herr Berlin stimmt Herrn Pfrogners Vorschlag zu und vertritt die Meinung, dass alles was nicht Inhouse-Geschäfte sind, der Stadt verloren gehe. Er bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung (2. Lesung) darzulegen, wie sich Verkauf und Erbbaurecht im Vergleich darstellen.

 

 

Herr Rubelt äert, dass die Finanzierbarkeit den Bezugspunkt darstelle und das bezahlbare Wohnen das übergeordnete Ziel sei. Wenn in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten Erbbaurechte vergeben werden sollen, dann müsse das Defizit aus dem Haushalt ausgeglichen werden, diese Mittel sind derzeit nicht geplant. Dieses müssten die Stadtverordneten entscheiden. Die Durchführung eines Expertenhearings halte er nicht r erforderlich.

 

 

Herr Pfrogner stellt folgenden Änderungsantrag zur DS 20/SVV/0223:

Der Ausschuss SBWL empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung vor Beschlussfassung zu den DS 20/SVV/0223 sowie 19/SVV/0608 eine Expertenanhörung unter Federführung der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 2/6/1 damit abgelehnt.

 

 

Es wird gebeten die Präsentation als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung zu stellen.

 

 

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Sitzung am 24.3.20 zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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