24.11.2020 - 3.3 Abfallentsorgungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Gesundheit
- Gremium:
- Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 24.11.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
20/SVV/0958 Abfallentsorgungssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Gesundheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Grochowski bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr Raschke bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein, der allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt und begründet diesen.
Herr Dörschel kann den Änderungsantrag nachvollziehen, da gebrauchsfähige Gegenstände aus dem Sperrmüll auch weiter genutzt werden sollen. Er schlägt vor, im § 6 Abs. 4 nur den 1. Satz zu streichen und den Rest stehen lassen. Bei den Ordnungswidrigkeiten sollte dies analog angepasst werden.
Herr Eichert fragt die Verwaltung mit Verweis auf die steigenden Abfallkosten, ob es Vergleiche mit anderen Städten gibt. Es gab den Auftrag, die Kostenentwicklung für die Bürger aufzuzeigen. Gibt es hier Vergleiche, wie die Kosten reduziert werden. Des Weiteren fragt er, ob durch die Abfallentsorgung Einnahmen entstehen, durch die die Kosten reduziert werden könnten.
Herr Blenessy erklärt, dass konkret in der Satzung benannt werden muss, wenn kommerzielle Müllsammlung unterbunden werden soll.
Frau Grochowski betont, dass keine Stigmatisierung von Personen erfolgen soll. Beim Umschichten und Verteilen des Sperrmülls wird die Entsorgung durch die STEP erschwert und möglicherweise auch verzögert. Deshalb wurde dies als notwendig erachtet und in die Satzung aufgenommen. Es ist aus Sicht der Verwaltung auch möglich, auf diesen Paragrafen in der Satzung zu verzichten.
Herr Dr. Scharfenberg geht davon aus, dass es sich in dem genannten Paragrafen um Abfälle an sich handelt, nicht nur auf den Sperrmüll. Die Öffnung für den Sperrmüll sollte dann konkretisiert werden.
Herr Eichert betont, dass die Kostenauswirkung für die Bürger dargestellt werden muss.
Frau Grochowski macht deutlich, dass die Darlegungen von Herrn Eichert einer umfassenden Prüfung bedürfen.
Herr Raschke bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Dörschel:
Im § 6 Abs. 4 wird der 1. Satz gestrichen.
Im § 29 Abs. 1 Punkt 9 wird „oder wegnimmt“ gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 5 Zustimmungen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.
Anschließend bittet er um Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE:
In der Abfallentsorgungssatzung werden folgende Bestimmungen ersatzlos gestrichen:
§ 6 Benutzung der öffentlichen Einrichtung, Anfall von Abfällen
(4) Unbefugten ist es nicht gestattet, Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen. Die
Durchsuchung von Abfällen, sowie die Behandlung vor Ort ist darüber hinaus jedermann
untersagt, soweit sie mit Gefahren für Leben oder Gesundheit verbunden ist oder die
Abfallbehälter beschädigt werden können.
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
9. entgegen § 6 Abs. 4 Abfälle durchsucht oder wegnimmt,
Die Nummerierung der folgenden Punkte ist entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 2 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Herr Raschke stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallentsorgungssatzung)
+ Änderung:
Im § 6 Abs. 4 wird der 1. Satz gestrichen.
Im § 29 Abs. 1 Punkt 9 wird „oder wegnimmt“ gestrichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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