24.11.2020 - 3.9 24-Stunden Dienst des Ordnungsamtes

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Eichert bringt den Antrag ein und erläutert diesen.

 

Herr Dörschel berichtet, dass der Antrag im Finanzausschuss beraten wurde. Es wurde festgestellt, dass der Antrag unverhältnismäßig ist. Der Antrag wurde daraufhin abgelehnt.

 

Herr Eichert weist darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt. Erst wenn das Prüfergebnis vorliegt, sollte eine Entscheidung erfolgen.

 

Herr Dr. Scharfenberg legt Wert darauf, dass durch die Landeshauptstadt Potsdam keine polizeilichen Aufgaben wahrgenommen werden sollen.

 

Frau Grochowski weist darauf hin, dass es ein Polizeigesetz und ein Ordnungsbehördengesetz gibt. Für eine derartige Untersuchung muss externe Hilfe zugezogen werden. Derzeit ist dies aus eigener Kraft nicht zu realisieren. Die aktuelle Lage (Corona-Pandemie, Afrikanische Schweinepest, Vogelgrippe) beansprucht die Kräfte des Fachbereichs Ordnung, Sicherheit und Gesundheit in hohem Maße. Eine Prüfung ist nicht vor Ende des 1. Halbjahres 2021 durch externe Vergabe möglich.

 

Herr Eichert verlängert die Frist der Berichterstattung bis zum 3. Quartal 2021 und passt den Antragtext entsprechend an.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Raschke die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche strukturellen, personellen und materialen Veränderungen es in der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam bedarf, damit die Dienste des Ordnungsamtes den Bürgerinnen und Bürgern 24 Stunden zur Verfügung gestellt werden können. Dazu soll eine Kosteneinschätzung vorgelegt werden. Der Prüfbericht ist im Februar 2021 3. Quartal 2021 dem Hauptausschuss vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 2 Zustimmungen und 6 Ablehnungen abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage