24.11.2020 - 3.7 Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
zurückgezogen
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Herr Krawinkel erklärt, dass es aktuell durch die der Regionalleitstelle angeschlossenen Leistellen eine Tiefenprüfung erfolgt. Da das Ergebnis dazu noch aussteht, erfolgt keine Zustimmung der Krankenkassen.

Er erklärt, dass formal alle zwei Jahre die Rettungsdienstgebührensatzung erneuert werden muss. Nach Prüfung und Abwägung der Risiken hat die Verwaltung entschieden, die Satzung zurücknehmen.

 

Herr Dr. Scharfenberg fragt, ob dann Ende 2021 eine Satzung für 2022 vorgelegt wird.

 

Dies wird durch Herrn Krawinkel bestätigt.

 

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Anlagen zur Vorlage