11.08.2020 - 4.2 Bürgerhaushalt Potsdam 2020/21 'TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Schäffer stellt die Vorlage zur Diskussion.

 

Herr Eichert hält eine Prüfung des Antraginhaltes aus datenschutzrechtlicher Sicht für zielführend. Es sei höchste Zeit, dass die Landeshauptstadt datenschutzrechtlichen Standards entspreche.

 

Herr Hübner stellt klar, dass der Begriff „Open Source“ nicht zwangsläufig mit dem Betriebssystem Linux einhergeht. „Open Source“ ermögliche zusammengefasst den Einblick bzw. die Kontrolle von (Computer-)Programmen aus Sicht des Anwenders.

 

Frau Schäffer führt aus, dass eine Open Source-Umstellung auf mehreren Ebenen mit Vorteilen verbunden wäre. So könnte beispielsweise die lokale IT-Wirtschaft mit Aufträgen der Landeshauptstadt gefördert werden. Ein Anbieter- und/oder Produktwechsel würde sich innerhalb dieses überschaubaren Anbietermarktes ebenfalls unkomplizierter vollziehen lassen (im Vergleich zu einem Marktriesen wie Microsoft).

Sie fragt Herrn Bierig, ob die Präsentation eines Konzepts zur Nutzbarkeit von Open Source-Software in der Landeshauptstadt zur nächsten Ausschusssitzung am 08.09.2020 realisierbar wäre.

 

Herr Bierig gibt zu bedenken, dass die Ressourcen der IT-Bereiche nach wie vor mit der Aufarbeitung des Hackerangriffes gebunden seien.

Um ein qualitativ ansprechendes Konzept ausarbeiten zu können, bedarf es zum einen mehr Zeit und zum anderen einer konkreten Fragestellung. Wenn überhaupt, dann wäre die Fertigstellung eines Konzepts in der übernächsten Sitzung am 06.10.2020 realistisch.

 

Frau Prof. Dr. Schwarz stellt die Umsetzung von Datenschutzkonformität als Zweck für eine mögliche Open Source-Nutzung in den Vordergrund.

 

Herr Marquardt regt in Richtung von Herrn Bierig an, die Erfahrungen zu bereits genutzter Open Source-Software zu sammeln und diese zu gegebenem Anlass im Ausschuss zu präsentieren.

 

Frau Schäffer schlägt vor, für den Antragsinhalt einen Prüfauftrag auszulösen.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Frau Laabs stimmt dem ursprünglichen Antrag zu.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme.