11.08.2020 - 10 Mündliche Berichterstattun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 11.08.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Bierig aus dem Fachbereich E-Government wirbt mit einer PowerPoint-Präsentation für den Beitritt zum Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg aus Sicht der Landeshauptstadt Potsdam.
Frau Schäffer erteilt das Wort Frau Kühlewind.
Frau Kühlewind hält zu Beginn fest, dass das Leistungsspektrum des Zweckverbandes keinen Abnahmezwang nach sich ziehen würde.
Frau Schäffer, Herr Eichert und Frau Laabs bemängeln, dass eine Entscheidungsfindung in der heutigen Ausschusssitzung schlicht weg unmöglich sei, weil die Beschlussvorlage nicht mehr in der digitalen Aktenmappe enthalten war.
Herr Eichert äußert Bedenken hinsichtlich der Konkurrenzfähigkeit des Zweckverbandes gegenüber Leistungen und Dienstleistungen, die am freien Markt käuflich zu erwerben seien. Frau Kühlewind entgegnet darauf, dass die digitale Souveränität eines solchen Zweckverbandes, also die Marktmacht mehrere Kommunen, welche mit einer Stimme sprechen, ein nicht zu unterschätzender Vorteil sei. Der kostengünstigere Erwerb von Lizenzen könnte für die Landeshauptstadt Potsdam von Interesse sein.
Frau Schäffer fragt, welche Leistungen in dem Grundbetrag i. H. v. 6.000,00 € im Jahr enthalten sind. Außerdem möchte sie wissen, ob Beratungsleistungen grundsätzlich kostenlos sind. Darüber hinaus fragt sie, ob die Rückkopplung nach einer Verfahrensumstellung beim Hosten mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
Auf die erste und zweite Frage antwortet Frau Kühlewind, dass eine der Leistungen, die im jährlichen Grundbetrag enthalten sind, eine IT-Inventur des Verbandsvorstehers sei. Bei einer Firma in der freien Wirtschaft würde für eine Inventur pro Tag 1.000,00 € berechnet werden. Allein deshalb sei der jährliche Grundbetrag i. H. v. 6.000,00 € für die Kommunen wirtschaftlich vertretbar, so Frau Kühlewind.
Zur dritten Frage antwortet sie, dass eine Hosting-Rückkopplung individuell zu beurteilen sei. In dem Zusammenhang ergänzt sie, dass aktuell bereits mehrere Fachverfahren zentral vom Rechenzentrum in Cottbus gehostet werden.
Herr Bierig sensibilisiert die Ausschussmitglieder dafür, dass ein möglicher Beitritt zum Zweckverband keine Leistungssteigerung garantieren könne. Dafür gilt es vorrangig seine eigenen Hausaufgaben zu machen. Das heißt, dass die Strukturierung der IT-Schnittstellen eine Aufgabe und Voraussetzung ist, die die Landeshauptstadt von sich aus bewältigen müsse. Abschließend trifft Herr Bierig die Einschätzung, dass die Auslagerung von (IT-)Kompetenzen an den Zweckverband im Zuge eines vernünftigen Ressourcenmanagements der Landeshauptstadt unumgänglich sei, sofern ein Beitritt beschlossen werden würde.
Frau Prof. Dr. Schwarz hält fest, dass der Beitritt zum Zweckverband eine wichtige Voraussetzung für die digitale Transformation im Land Brandenburg sei. Gesetzliche Anpassungen könnten möglicherweise schneller initiiert werden, wenn die vormals erwähnte Machtmacht bzw. Gruppenstärke eines größeren Zweckverbandes darauf hinweist. Des Weiteren würde ein Beitritt zum Zweckverband die Open Source-Nutzung eröffnen. Dabei ist die Mandantenfähigkeit der Software wichtig. Abschließend erhofft sich Frau Prof. Dr. Schwarz mit dem möglichen Beitritt zum Zweckverband auch eine Annährung zur Entstehung eines (eigenen) kommunalen Rechenzentrums.
Frau Laabs fragt Herrn Jetschmanegg, ob unabhängig von einem möglichen Beitritt auch die angespannte Personalsituation in den IT-Bereichen der Landeshauptstadt im Blick behalten wird. Außerdem möchte sie wissen, welchen Einfluss der Zweckverband (mit Potsdam als Mitglied) auf diesen Ausschuss haben werde.
Herr Jetschmanegg versichert, dass nach wie vor am Personalaufwuchs in den IT-Bereichen gearbeitet werde. Im Falle eines Beitritts, würde dem Ausschuss regelmäßig über die Aktivitäten Bericht erstattet werden. Über die Köpfe der Stadtverordneten hinweg, könne die Verwaltung keine ausschlagenden finanziellen Entscheidungen treffen. Herr Jetschmanegg verweist dabei auf die Wertgrenzen, die in der Brandenburgischen Kommunalverfassung festgelegt sind.
Herr Eichert sieht die Landeshauptstadt mit Kompatibilitätsproblemen bei den Schnittstellen konfrontiert, sofern Microsoft Office das Betriebssystem bleibe. Daran anknüpfend fragt Frau Schäffer Frau Kühlewind, ob Microsoft Windows für die Nutzung von Diensten des Zweckverbands als Betriebssystem bestehen bleiben müsse. Frau Kühlewind verneint beides.